Landgericht Mordprozess: Angeklagter wollte nicht töten

Im Mordprozess gegen einen 52-jährigen Krefelder, der am 5. Januar einen obdachlosen Mann aus Mönchengladbach nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit insgesamt 114 Messerstichen getötet haben soll, räumte der Angeklagte die Tat zum Prozessauftakt am Dienstag ein.

In diesem Haus hat der Wohnungsinhaber einen 56-Jährigen getötet.

In diesem Haus hat der Wohnungsinhaber einen 56-Jährigen getötet.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Im Mordprozess gegen einen 52-jährigen Krefelder, der am 5. Januar einen obdachlosen Mann aus Mönchengladbach nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit insgesamt 114 Messerstichen getötet haben soll, räumte der Angeklagte die Tat zum Prozessauftakt am Dienstag ein. „Ich wollte ihn nicht töten“, ließ R. durch seinen Verteidiger aber auch verlauten. Detaillierte Angaben zum Tatablauf machte der 52-Jährige nicht. Auch bei den Angaben zu seiner Person schwieg der Angeklagte zunächst.

Dafür berichtete ein psychiatrischer Gutachter über ein Gespräch mit dem Angeklagten in der JVA Willich, in dem R. angegeben habe, vor seiner tödlichen Attacke von dem späteren Opfer zunächst verbal und dann ebenfalls mit einem Messer bedroht worden zu sein. Daraufhin habe R. ebenfalls ein Messer geholt, um den Besucher in seiner Wohnung mit „30 bis 40“ Stichen zu töten.

Der mutmaßliche Täter hatte sein Opfer laut Bericht des Gutachters am gleichen Tag in Mönchengladbach am Hauptbahnhof kennengelernt. Beide Männer stammen aus dem Trinkermilieu und hätten vor der Tat mehrere Stunden lang zusammen Bier getrunken, bis es in der Wohnung von R. zum Streit gekommen sei, in dessen Verlauf R. seinen Besucher getötet haben soll. Zur Tatzeit soll der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gehabt haben.

Auslöser des Streits könnten eine oder mehrere Bemerkungen des Opfers zu der Tochter des mutmaßlichen Täters gewesen sein. „Der Fiffi (das Opfer, Anm. d. Red.) hat ein Foto von meiner Tochter in meiner Wohnung gesehen und bedrohte mich dann mit einem Messer, ich solle sie anrufen“, berichtete der Gutachter aus seinem Bericht über die Befragung des Angeklagten.

Gegenüber dem Psychologen hatte R. auch Angaben zu seiner Person gemacht. Demnach würde er seit dem 16. Lebensjahr regelmäßig trinken. Aufgrund von Trunkenheit habe er mehrfach seinen Führerschein verloren. Über seinen Alltag sagte R. gegenüber dem Psychologen seit seinem Verlust der Arbeitsstelle im Jahr 1997 mit den Worten „dumm rumgelebt“ zu haben. Er habe seitdem in einer 30 Quadratmeter großen Wohnung gelebt und oft mit anderen getrunken. Zudem soll er seit Jahren an der chronischen Lungenerkrankung COPD leiden und einen Behinderungsgrad von 60 Prozent aufweisen. Zum nächsten Prozesstag, 5. August, will der Angeklagte durch seinen Verteidiger eine Einlassung zur Tat verlesen lassen.

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