Gericht Millionen-Betrug mit Callcenter in Krefeld

Krefeld. Um rund 1,8 Millionen Euro soll eine Gruppe von Gewinnspielbetrügern fast 9000 Menschen betrogen haben. Einer der Männer muss sich seit Freitag dafür vor dem Landgericht verantworten.

Gericht: Millionen-Betrug mit Callcenter in Krefeld
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Dem 34-jährigen Ahmed H. aus Krefeld wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er sich zwischen Mai 2009 und Oktober 2012 mittels eines undurchsichtigen Firmengeflechts aus Gewinnspielfirmen, Callcentern und Inkasso-Unternehmen von den 1,8 Millionen rund 700000 Euro für sich ergaunert hat. Fast 45 Minuten dauerte die Verlesung der Anklage.

Da bekam man einen Einblick in die mutmaßlichen Geschäftspraktiken des Angeklagten. Eine Masche war es mit von ihm und seinen Komplizen immer wieder neu gegründeten Firmen vorzutäuschen, dass Kunden bei ihnen einen Vertrag zur Gewinnspieleintragung abgeschlossen hätten. Diese Forderungen, die in Wirklichkeit gar nicht bestanden, wurden an Inkasso-Unternehmen abgegeben, die die Forderungen dann eintrieben. Die Kundendaten hatten die mutmaßlichen Betrüger zuvor bei Adresshändlern erworben. Das System beruhte darauf, dass die Angeschriebenen aus Angst oder Bequemlichkeit die Forderungen beglichen, um ihre Ruhe zu haben.

So ging es auch mit Lastschrifteinzügen. Die Kundendaten samt Bankdaten sollen der Angeklagte und seine Komplizen auch von Adresshändlern erworben haben. Sie beauftragten einen Payment-Dienstleister damit per Lastschrifteinzug unberechtigte Forderungen einzuziehen und hofften, dass die Geschädigten das entweder nicht bemerkten oder nicht ruckgängig machten — was in mindestens einem Drittel der Fälle auch so funktionierte.

Außerdem soll er ein Callcenter in Krefeld und Bulgarien betrieben haben, von dem aus Menschen angerufen wurden, denen erzählt wurde, dass sie bereits einen kostenpflichtigen Gewinnspielvertrag abgeschlossen hätten. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Dafür stellte die Staatsanwaltschaft in einer Absprache mit dem Gericht und der Verteidigung einen Strafrahmen in Aussicht, der sich zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten bewegt. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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