Verträge für Flüchtlinge Michael Heß: "Mieten im Normalbereich“

Geschäftsführer Michael Heß von Haus und Grund zu grundsätzlichen Fragen um Verträge für Flüchtlinge.

Michael Heß, Geschäftsführer von Haus und Grund.

Michael Heß, Geschäftsführer von Haus und Grund.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Es wird viel diskutiert dieser Tage über die Anmietungen der Stadt Krefeld für Flüchtlinge, insbesondere über die Verträge mit SPD-Ratsherr Mustafa Ertürk. Doch noch sind nicht alle Fragen beantwortet. Was die Wirtschaftsprüfer bislang herausgefunden haben, war in den Medien zu lesen. Was der Mietrechtsexperte denkt, lesen Sie hier. Wir haben Haus und Grund-Geschäftsführer Michael Heß befragt:

Bewegen sich die zur Rede stehenden Mithöhen im normalen Rahmen?

Michael Heß: Ja. Ob die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß des Mietspiegels nun 50 Cent höher oder niedriger ist, kann man nur mit mehr Details beantworten. Aber im überzogenen oder gar wucherischen Bereich sind die Mieten nicht. Das wäre ab 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Ist die pauschale Nebenkosten-Abrechnung ungewöhnlich oder rechtswidrig?

Heß: Weder noch. Nur Heiz- und Warmwasserkosten muss ich nach dem erfassten Verbrauch abrechnen. Alle anderen Kosten dürfen pauschaliert werden. Im Übrigen steht sich der Vermieter meist nur anfangs besser. Da die Betriebskosten jährlich steigen, sind die Pauschalen nach einigen Jahren nicht mehr auskömmlich. Der Vermieter zahlt drauf.

Die Stadt hat umgestellt auf die direkte Vermietung von Eigentümern an Flüchtlinge. Welches System ist transparenter?

Heß: Am Anfang wurden die Mietverträge zwischen dem Vermieter und der Stadt geschlossen. Das war dann ein Mietverhältnis, das unter das Gewerberaummietrecht fiel. Die Stadt hat dann quasi Untermietverträge als Vermieter gegenüber den Flüchtlingen als Mieter vereinbart. Beide Systeme können transparent ausgestaltet werden. Für den Vermieter ist die Stadt als Mieter angenehmer. Bei Zahlungsausfällen des Flüchtlings als direktem Mieter bleibt der Vermieter meist auf seinen Kosten sitzen, da dort logischerweise nichts zu holen ist. Wir haben allerdings auch schon erste Fälle, in denen die Stadt Mieter ist, dann ein Schaden durch den Untermieter, sprich den Flüchtling verursacht wird, die Stadt als direkter Mieter nicht zahlt und den Vermieter darauf verweist, er könne ja den Flüchtling verklagen — in dem Wissen, dass dort nichts zu holen ist. Das steigert nicht gerade die Bereitschaft gerade der privaten Vermieter, Flüchtlinge oder die Stadt als Mieter zu akzeptieren.

Warum verzichtet die Stadt auf Mietkautionen?

Heß: Anstatt einer Mietkaution hat die Stadt regelmäßig in die Verträge eine Klausel dahingehend aufgenommen, dass sie bei Auszug für alle Schäden haften würde. In vielen Konstellationen sind diese Klauseln unwirksam, so dass die Stadt nicht zahlen müsste.

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