Prozess Messerangriff auf zwei Schlachthof-Partygäste

Angeklagter äußert sich nicht zu den Vorwürfen. Mutmaßliche Opfer konnten Attacken abwenden.

Prozess: Messerangriff auf zwei Schlachthof-Partygäste
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Krefeld. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Mittwoch ein 36-jähriger Duisburger vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll in einer Nacht Anfang Juli 2015 vor der Krefelder Diskothek Schlachthof mehrere Menschen mit einem Messer bedroht haben.

Tatsächlich hatten sich drei Krefelder das Ende ihrer sommerlichen Kneipentour so wohl nicht vorgestellt. In einer Julinacht stiegen sie zwar alkoholisiert, aber dennoch gut gelaunt und vor allem nichtsahnend aus einem Taxi vor der Diskothek Schlachthof aus, um dort weiterzufeiern. „Dann zielte der Typ auf meine Brust“, berichtet der 27-jährige B., der sich unversehens einem Angreifer mit einem Messer gegenüber sah.

Den Stich habe er aber verhindern können, weil er die Hand des Angreifers zu packen bekam. Daraufhin wandte sich der Mann von ihm ab und versuchte, B.s Freund G. in die Brust zu stechen. Aber auch der wusste sich zu helfen, wich den Angriffen aus und alarmierte die Polizei.

Bevor der Angreifer flüchtete, so sagt es die Anklage, habe er eine auf der Fensterbank der Diskothek stehende Sektflasche gegriffen und diese in Richtung eines weiteren Mannes geschleudert. Der habe sich jedoch rechtzeitig bücken können.

Insgesamt sei man nach den unerwarteten Angriffen vor der Disco geschockt und irritiert gewesen, berichtet das wehrhafte Freundestrio vor Gericht. Verletzt wurde niemand.

Der Verteidiger des angeklagten Duisburgers Y. indes sah keine Veranlassung, wie er sagte, seinen wegen verschiedener Drogendelikte vorbestraften Mandanten Angaben machen zu lassen. Vielmehr wolle man noch die Aussage eines weiteren Mannes abwarten, der sich zum Zeitpunkt der Angriffe ebenfalls vor der Diskothek aufgehalten habe. Dieser Zeuge jedoch blieb der Verhandlung am Mittwoch fern und soll nun polizeilich vorgeführt werden. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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