Maxim P.: Nach der Tat zur Beruhigung Heroin gekauft

Im Prozess um die Leiche im Sack hat ein psychologisches Gutachten die Schuldfähigkeit des Angeklagten bestätigt.

Krefeld. Hat der in Russland geborene Deutsche Maxim P. (27) sein Opfer im Schlaf erstochen oder kam es bei einem Streit über die Vorauszahlung der Übernachtungskosten von 50 Euro zu dem tödlichen Stich in den Hals?

Das ist die zentrale Frage für die 2. Große Strafkammer des Landgerichts. Die Anklage wirft dem Arbeitslosen vor, am 8. Juni 2008 in seiner Wohnung an der Gladbacher Straße einen ukrainischen Autokäufer (38) getötet zu haben. Fest steht, dass Alkohol und Drogen im Spiel waren.

Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nahm am Mittwoch Gutachter Dr. Martin Albrecht, Arzt für Psychiatrie in Nettetal. Bei den Untersuchungen und Tests habe der Angeklagte starke Abwehrhaltungen eingenommen und sei im Falle der Selbstdarstellung sehr zurückhaltend gewesen.

Er verfüge über eine mittlere Intelligenz mit einem normalen Leistungsbild. Störungen im häuslichen Milieu, Schule und Beruf habe er nicht feststellen können. "Er hat viele Kumpels gehabt, aber nie enge Freunde." Als antisoziale Persönlichkeit neige der Angeklagte zu Misstrauen und Argwohn, zeige aber sonst keine psychiatrischen Auffälligkeiten.

Ergebnis der Untersuchung: Zur Tatzeit habe er bei Maxim P. keinen Rauschmittelgehalt feststellen können, der zu Bewusstseinsstörungen geführt hätte.

Fazit Albrechts: "Ich habe keine Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten zur Tatzeit." Dieser habe, nach der Tat noch Reinigungsarbeiten am Bett durchgeführt. Er habe das Opfer auf den Fußboden gezogen, mit einem Laken abgedeckt und sei dann, zwei Stunden später, zur Platte am Theaterplatz gegangen, um Schulden zu bezahlen und neues Heroin zur Beruhigung zu kaufen.

Plädoyers und Urteil werden am 8. Mai erwartet.

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