Mann greift mit Faust und Krückstock an

Der 38-Jähriger wird vom Landgericht in eine Psychiatrie geschickt.

Mann greift mit Faust und Krückstock an
Foto: Arne Dedert

Krefeld. Am Donnerstag ordnete das Landgericht im Sicherungsverfahren gegen einen 38-jährigen Mann aus Petershagen seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Er hatte laut Anklageschrift „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ im Februar, März und Juni 2015 in fünf Fällen Passanten unvermittelt tätlich angegriffen — mit der Faust oder mit seinem Krückstock. Seine Taten verteilten sich auf die Städte Kempen, Hamm, Bielefeld und Hannover.

Bereits seit 24 Jahren sei der in Sri Lanka geborene Mann laut eigener Aussage psychisch krank und werde therapiert. Wegen seiner Attacken gegen Passanten befindet er sich derzeit in der Maßregelvollzugsklinik in Rheine. Seine Angriffe verlaufen nach einem ähnlichen Muster. Oft bettelt er Passanten wie eine Zeugin in der Kempener Fußgängerzone um eine Zigarette an. Als ihr Ehemann hinzukam und ihn aufforderte, seine Frau in Ruhe zu lassen, schlug er ihm mit der Gehhilfe ins Gesicht. Um sich gegen weitere Schläge zu schützen, nahm der Rentner den Angreifer in den Schwitzkasten. Die Polizei nahm den Mann fest.

Die Anhörung der Zeugen gestaltete sich schwierig, weil sie zum Teil eine lange Anreise hatten. Dennoch schreibt das Gesetz vor, die Straftaten exakt zu ermitteln, auch wenn von der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten auszugehen ist. Entscheidend für das Urteil ist dann die Einschätzung des Sachverständigen. Er diagnostizierte eine chronische schizophrene Psychose. Belastend komme hinzu, dass der Beschuldigte keine Therapiebereitschaft zeige und die nötigen Medikamente nicht einnehme. Daran seien die bisherigen Therapieversuche gescheitert.

Zudem zeige er eine Neigung zum Drogenkonsum, wenngleich dieser nicht im Zusammenhang mit seinen Taten stehe. Unter diesen Voraussetzungen sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht möglich, urteilte die Richterin. In einem Fall wurde die Anklage fallengelassen. wop

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