Verein Linner Gartenbauverein feiert 125. Geburtstag

Heinz Römer ist seit 80 Jahren Mitglied, Friedhelm Leisten erst seit neun. Trotzdem haben die beiden viel zu erzählen.

Verein: Linner Gartenbauverein feiert 125. Geburtstag
Foto: Bischof

Krefeld. Einer der ältesten Krefelder Kleingartenvereine, der Gartenbauverein (GBV) Krefeld-Linn 1892, hat erst kürzlich auf die traditionelle 1. Mai-Feier verzichtet. Der Grund: In diesem Jahr feiern die Mitglieder das 125-jährige Bestehen ihres Vereins. Für Sonntag, 21. Mai, hat der Vorstand deshalb zu einem Jubiläumsempfang in den Gemeindesaal von St. Margaretha auf der Rheinbabenstraße eingeladen.

Die WZ hat sich kürzlich im Vereinsgelände im Schatten der Linner Burg mit zwei Verantwortlichen getroffen: Heinz Römer (Jahrgang 1928) und Friedhelm Leisten (Jahrgang 1947). Vom Ersteren sagen die Gartenfreunde „Er weiß alles“. Und das Urteil über Friedhelm Leisten lautet: „Er kann alles“. Es ist kein Wunder, dass sich Heinz Römer beim Verein auskennt, denn er schaltet und waltet immer noch auf der 400 Quadratmeter großen Parzelle, die er vor mehr als 80 Jahren schon mit seinem Großvater „Opa Middendorf“ beackerte. Noch heute pflanzt er, der zum Ehrenmitglied ernannt wurde, Erdbeeren, Kartoffeln, Bohnen aller Art und Möhren an. Das hält ihn jung und er ist so etwas wie die lebende Chronik des GBV.

Friedhelm Leisten, der den Schriftführer macht, ist nach eigenen Worten ein „Buutepörter“, ein Zugezogener also. Er ist Mitglied seit 2008 und vertritt heute den Vorstand. Im GBV Linn sind 135 Gärten zusammengeschlossen, die in vier Geländen unterteilt sind: Wall an der Stadtmauer, Steintor am Burggraben sowie Kurkölner Straße und Bleek in der Nähe des Sportplatzes. Alle Gärten sind verpachtet, auf der Warteliste stehen sieben Anwärter. Die Pacht ist mit jährlich 27 Cent pro Quadratmeter erschwinglich. Hinzu kommen die Gebühren für Wasser und Strom. Diesen Luxus kennt man erst seit 1975.

Tierhaltung ist nicht erwünscht, nur Maulwürfe und Wühlmäuse muss man notgedrungen dulden. Es gibt zahlreiche Vorschriften vom Bundeskleingartengesetz bis zur Vereinssatzung, die zu beachten sind. Ein Gartenhaus, Laube genannt, darf nur 24 Quadratmeter groß, ein Drittel des Gartens muss Nutzgarten sein. Darüber wacht der Stadtverband der Kleingärtner.

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