Lehrerin muss nicht in die Psychiatrie

58-Jährige zahlt nur die Geldstrafe — sie arbeitet wieder.

Vor drei Jahren hatte das Landgericht eine heute 58-jährige Lehrerin aus Krefeld zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Die Vorwürfe: fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unter vorsätzlicher Trunkenheit und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem hatte das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, aber deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Das Leben der unter paranoider Schizophrenie leidenden Frau war damals außer Kontrolle geraten, als sich ihr langjähriger Lebensgefährte von ihr trennte, sie in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursachte und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde.

Auf Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts nun mit Ausnahme der Feststellung zum Tatgeschehen auf und verfügte die Neuverhandlung durch eine andere Strafkammer. Damit bleibt zwar die Geldstrafe wegen der genannten Vorwürfe bestehen. Aber die Erste Große Strafkammer sprach die Frau gestern wegen nicht auszuschließender Unschuldsfähigkeit frei, weshalb eine Unterbringung entfällt. Dazu beigetragen hat das ergänzende Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.

Die Krefelderin hat vor Gericht versichert, dass sie sich seit den Ereignissen in psy-chiatrischer Behandlung befindet, regelmäßig ihre Medikamente nimmt und auch wieder einem Beruf nachgeht. „Ich bin fix und fertig und verstehe bis heute nicht, wie das alles möglich war“, sagte sie.

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