Lehman-Pleite: Anwalt rät zum Klagen

Im Parkhotel ließen sich Krefelder Geschädigte durch die Insolvenz der Bank von Experten beraten.

Krefeld. Mehrere 100 Krefelder sind durch die Insolvenz der amerikanischen Investment-Bank "Lehman Brothers" geschädigt worden. Das schätzt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Fuchs (35), der jetzt bei einem öffentlichen Informationsabend Tipps für Schadensbegrenzungen gab.

Seine zwei Hauptaussagen: Die Aussichten auf Rettung von eingesetzten Geldern sind "minimalst", mit Schadensersatzansprüchen gegenüber den vermittelnden Banken wegen Falschberatung sollten die Betroffenen nicht länger warten: "Drei Jahre nach dem Kauf der Papiere droht Verjährung, und das geht schnell."

Unter demselben Dach, unter dem sie sich zum Kauf der Lehman-Zertifikate werben ließ, hörte sich Hilde Wolters (53, Name von der Redaktion geändert) an, was sie für teures Geld erworben hat: "Diese Schuldverschreibungen sind Wetten auf bestimmte Basis-Werte, also echte Zocker-Papiere und keine Aktien, Anleihen oder Einlagen", klärte der Anwalt die Besucher im Parkhotel "Krefelder Hof" auf.

Fuchs: "Auch wenn Lehman noch solvent wäre - ich kenne kaum einen Fall, der gewonnen hätte." Ansprüche an Lehman riet er vorerst über den niederländischen Insolvenzverwalter abzuwickeln: Aussichten auf Schadenersatz sieht Fuchs durchaus, voreilige Vergleiche könnten von Nachteil sein: Den vermittelnden Banken seien viele Beratungsfehler unterlaufen.

Das Gespräch in einer Bank ergebe bereits einen Beratervertrag. Die Berater hätten häufig unterlassen, auf das Risiko der Papiere hinzuweisen oder die Lage der Kunden einzuschätzen. Ein Krefelder Unternehmer bestätigte das: "Ich habe nicht mal einen Prospekt bekommen, und der Berater ist nicht mehr erreichbar, die Bank am Ostwall hat ihn offenbar aus der Schusslinie genommen."

Der Berater einer Bankfiliale an der Königstraße hat einem Privatanleger einen völlig unzureichenden Fragebogen überreicht, als er ihn zum Kauf von Zertifikaten überredete. Fuchs: "Die hohen Provisionen für die Berater waren ein lockendes Motiv." Die Erfolgsaussichten für Klagen auf Ersatz sieht Fuchs positiv: "Aber jeder Fall liegt individuell, jede Beweislage stützt sich auf andere Fakten, eine Sammelklage ist nicht möglich."

Inzwischen könne man sich auf erste Urteile stützen, seine Kanzlei habe die ersten Klagen "startklar". Wegen der Kosten für eine gerichtliche Klage rät er zu einem schrittweisen Vorgehen und bietet ein konkretes Erstgutachten zu einem Lock-Preis von 100 Euro an. Auch ein außergerichtlicher Klageentwurf sei ein erster Einstieg, Ansprüche geltend zu machen.

Eine der Geschädigten, Regina Dörner-Kühr (Telefon 02151/313150, E-Mail [email protected]) will eine Krefelder Interessengemeinschaft aufbauen, um schnell Informationen austauschen zu können.

Michael Fuchs und seine Kollegen haben schon zwölf Informationsabende in der Region Düsseldorf, Köln, Wuppertal, Niederrhein hinter sich. Fuchs: "Dabei haben wir einen guten Überblick gewonnen und sagen generell: Klagen!" Fuchs rät in jedem Fall zu einem Anwalt, ist indes so fair, dass er sein Haus nicht als allein erfolgsbringend anpreist.

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