Landgericht: Sex-Seiten belasten Angeklagten

Muhammet A. räumt Kontakte zu zwei Frauen.

Krefeld. Seine Erinnerungslücken könnten ihn lebenslang hinter Gitter bringen: Dem mutmaßlichen Sex-Täter, der mindestens neun Frauen in die Wohnung nachgestiegen sein und sie im Schlaff missbraucht haben soll, droht Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Denn er will sich an die Taten nicht erinnern können. Doch wenn ein solches Einsehen fehlt, gilt der Betroffene als nicht therapierbar, hieß es am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht.

Muhammet A. (28) hatte lediglich in zwei Fällen Kontakt zu Opfern zugegeben, weil er von diesen wiedererkannt worden war. Dass er eine 24-Jährige nach dem Disko-Besuch verfolgt und ihr später im Schlaf den Stringtanga zerschnitten haben soll, hat der Nettetaler aber am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht abgestritten.

Vielmehr soll ihm ein namentlich Unbekannter den Auftrag gegeben haben, nachts an der Tür der 24-Jährigen zu klingeln, da sich diese lautstark gestritten haben soll und A. sie zur Ruhe bringen sollte. Eine Version, der Vorsitzender Richter Herbert Luczak keinen Glauben zu schenken vermag.

Dass bei seiner letzten Tat das Opfer wach wurde, er daraufhin mit einem Messer in der Hand ins Bett der Frau sprang, sich auf sie setzte und zum Oralverkehr zwingen wollte, kann sich Muhammet A. nicht erklären. Bis dahin habe er alles wie im Traum erlebt. Erst als sich das Opfer wehrte und ihn anflehte, aufzuhören, sei er wachgeworden und abgehauen.

Auf der Festplatte eines Notebooks, das A. benutzte, hat die Polizei Beweismaterial entdeckt, dass den 28-Jährigen schwer belastet. Die Ermittler konnten Internet-Sex-Seiten darstellen, die der Angeklagte aufgerufen hatte. Sie zeigten stets schlafende Frauen in eindeutigen Situationen. Einigen war auch die Kleidung zerschnitten worden. A. räumte ein, diese Internetseiten aufgerufen zu haben. Diese sexuelle Neigung wird als Somnophilie bezeichnet. Der Begriff bezeichnet die Vorliebe, schlafende Menschen zu beobachten und sich daran zu erregen.

Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.

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