Landgericht: Probleme mit der Übersetzung

Acht Angeklagten werden Drogenvergehen vorgeworfen. Verteidiger zweifeln abgehörte Telefonate an.

Krefeld. Die erste große Strafkammer des Landgerichts verhandelt weiter gegen acht zwischen 21 und 39 Jahre alte Angeklagte wegen diverser Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sechs Männer stammen aus der Türkei und wohnen in Krefeld, die Angeklagte S. kommt aus Polen und wohnt mit ihrem Lebensgefährten Y. in den Niederlanden.

Der Kokain-Dealer-Bande wird vorgeworfen, zwischen Januar und Juni 2008 mit Betäubungsmitteln in großem Stil und geschätztem Wert von 300000 Euro unerlaubt gehandelt zu haben. Ein Großteil der Abnehmer sollen Prostituierte in Saunaclubs und Eros-Centern in Krefeld, Duisburg, Düsseldorf und am Niederrhein gewesen sein.

Für ihre Geschäfte setzten die Angeklagten Kuriere ein, trafen mittels SMS über ein Arbeitshandy logistische Absprachen und mieteten auf der Viktoria- und Kölner Straße Depot-Wohnungen für die Lagerung und Auslieferung der Drogen an.

Die Arbeitsaufteilung war klar abgesprochen. Einzelne Mitglieder des personell kleinen Unternehmens seien für Kassenverwaltung, Gewinnabrechnung und Beschaffung von Leasing-Fahrzeugen zuständig gewesen. Einer der Beschuldigten legte inzwischen ein Geständnis ab.

Er habe als Drogen-Transporteur von den Niederlanden nach Krefeld und Duisburg pro Lieferung 500 Euro Kurierlohn erhalten. Davon finanzierte er seinen Eigenkonsum. Inzwischen gehöre seine Sucht der Vergangenheit an. Im letzten Jahr jedoch steigerte er noch seine Abhängigkeit auf mindestens vier bis fünf Mal pro Woche. Seine ebenfalls angeklagte Lebensgefährtin S. wusste von seiner Sucht.

Am gestrigen Verhandlungstag wurden weiter die Standort-Daten der Telefonüberwachung sowie Inhalte der auf Deutsch und Türkisch geführten Gespräche "abgearbeitet". Dabei bezweifelten einige Verteidiger die Schlussfolgerungen des Übersetzers der in Türkisch geführten Telefonate.

Ein in Deutschland lebender türkischer Anwalt meinte, es könne sich auch um private Urlaubsabsprachen handeln, die mit Bestellungen von Drogen und Orten der Geldübergabe nichts zu tun hätten. Ein anderer Verteidiger war der Auffassung, der Dolmetscher habe bei der Übersetzung eine Vorauswahl getroffen, die verfälschende Folgen bei den Ermittlungen nach sich ziehen könnten: "Wir stehen vor einem strukturellen Problem in der Beweisaufnahme, da die Telefongespräche nicht alle Wort für Wort übersetzt wurden." Fortgesetzt wird der Prozess am 26. Februar.

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