Landgericht: Opfer mit Schlafmittel außer Gefecht gesetzt

Raub wirft die Staatsanwaltschaft einem 34-Jährigen aus der Drogenszene vor. Aber nur ein Zeuge erschien vor Gericht.

Krefeld. In die Niederungen der Krefelder Drogenszene führte die Verhandlung den frisch vereidigten ehrenamtlichen Richter der 2. großen Strafkammer, Helmut Döpcke, hauptamtlich Leiter des städtischen Fachbereichs Umwelt. Auf der Anklagebank: Mohamed E. (34), deutscher Staatsangehöriger, Vater zweier Kinder, gelernter Maurer, das erste Mal strafffällig geworden vor über 20 Jahren. Drogenhandel, Einbruch, Körperverletzung, Diebstahl und Raub ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben.

Besonders heimtückischer Raub wird E. im aktuellen Fall vorgeworfen: Er soll zwei Männern das in der "Szene" überaus beliebte Schlafmittel Diazepam ins Getränk gemischt haben, um sie dann ihrer Barschaft (100 und 1380 Euro) zu berauben. Als Zeuge war aber nur eines der Opfer erschienen - ein 71 Jahre alter Textilkaufmann aus der westlichen Innenstadt.

Der ist mit dem Angeklagten gut bekannt - er lieh ihm immer wieder Geld und hatte offenbar auch nichts dagegen, dass der -zigmal Vorbestrafte in seinem Wohnzimmer Heroin auf Alufolie erhitzte und den Rauch inhalierte.

So wie am Abend des 18. Juli 2008. Mit seinem alten Knastbekannten Manuel L. (der ebenfalls nicht als Zeuge erschien) besuchte der Angeklagte den offensichtlich gut situtierten Textilkaufmann und schwatzte ihm für 50 Euro ein Handy auf. L. schnorrte noch 20 Euro, die er prompt in zwei Bubbles Heroin umsetzte.

Das spätere Opfer bereitete seinem Gast dann noch Pommes und ein halbes Schnitzel - und schlief dann irgendwann tief ein. Als er aufwachte, waren das Portemonnaie mit etwa 100 Euro und das gerade erworbene Handy weg.

Noch in der Nacht erstattete er Anzeige. Die Polizei stellte eine Flasche Rotwein und das Glas sicher, aus dem der Hausherr getrunken hatte: Beide enthielten Rückstände des Barbiturats Diazepam; im Glas befand sich eine noch nicht vollständig aufgelöste Tablette. Mohamed E.: "Ich habe die Tabletten nicht hinein getan." Das müsse sein Begleiter gewesen sein. In der Verhandlung gab sich der Zeuge gegenüber dem Angeklagten entrüstet: "Was du getan hast, ist eine große Schweinerei." Einen Beigeschmack hätte der Wein nicht gehabt. In der Tatnacht hatte er lediglich 0,22 Promille Alkohol im Blut.

Um zu klären, ob der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seinem Bekannten begangen hat, soll eine Zeugin gehört werden, deren verstorbener Gatte die beiden Männer gesehen haben soll, als sie die Wohnung des Opfers verließen. Kammervorsitzender Herbert Luczak deutete an, dass für E. statt erneutem Knast eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Frage kommt. Am 26. Januar wird die Verhandlung fortgesetzt.

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