Landgericht: 19-Jähriger misshandelte Behinderte

Die 1. Große Strafkammer veruteilte den Krefelder zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Krefeld. Wegen Raubes, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte die 1. Große Strafkammer den zur Tatzeit 19-jährigen Patrick K. aus Krefeld zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Auf den ersten Blick sieht der Angeklagte so aus, als ob er keiner Fliege ein Leid zufügen könne, doch im Laufe der zweitägigen Verhandlung stellte sich bei ihm eine große gefährliche Kriminalität heraus. Innerhalb einer Woche, vom 4. bis 12. Februar 2008, ging der geständige Angeklagte fünf Mal gegen teilweise ältere und behinderte Bewohner eines Hauses auf der Leyental- und Garnstraße äußerst brutal vor, um sich von ihnen Geld zu verschaffen.

Aus Angst vor Faustschlägen ins Gesicht, Tritten gegen Körper, Kopf und Bauch und Tätlichkeiten wie das Aufritzen am Oberarm mit einem Messer, haben die Opfer ihm ihr gesamtes Bargeld von 50 bis 100 Euro gegeben.

Doch nicht genug: Wenn dem Angeklagten die Geldbeträge zu gering waren, forderte er die Geschädigten auf, mit ihm bei Banken und Sparkassen ihr Guthaben zu plündern. In einem Fall hob er so 50 von insgesamt 53 Euro vom Konto ab. Bei den Gewaltanwendungen wurde Patrick K. immer brutaler, schlug einem Opfer drei Zähne aus, und nahm einmal eine Kneifzange in die Hand und brach einem Geschädigten den kleinen Finger.

In einem anderen Fall ergriff er den kurz vorher operierten Finger des Opfers und drehte ihn so lange, bis die Drähte aus der Hand herausgeplatzt waren. Der zur Tatzeit perspektivlos, da ohne Arbeit, umher irrende Angeklagte stand nach eigenen Angaben stark unter Drogen und Alkohol, hatte, so die Verteidigerin, seine Verhaltenstruktur nicht mehr im Griff.

Die Richterin in ihrem Urteil: "Sie müssen einen Blick für Mitmenschen entwickeln und sollten die in der Haft begonnene Ausbildung zu Ende bringen. Sollte das noch ein Mal vorkommen, müssen Sie mit einer Sicherungsverwahrung rechnen." Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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