Lagerarbeiter stahl Elektrogeräte seines Arbeitsgebers: zwei Jahre auf Bewährung

Der heute arbeitslose Krefelder zahlt den Schaden mit monatlich 50 Euro ab.

Krefeld. Mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren hat das Krefelder Schöffengericht den bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen 47-jährigen italienischen Familienvater zweier Kinder verurteilt. Damit die Strafe in dieser Form abgegolten werden kann, darf er sich 36 Monate nichts zuschulde kommen lassen.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Dem Lagerarbeiter und Staplerfahrer aus Krefeld wurde über einen Zeitraum von Dezember 2005 bis Ende November 2007 gewerbsmäßiger Diebstahl von hochwertigen, musikelektronischen Geräte bei seinem Arbeitgeber in Willich im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro vorgeworfen - 24 Handlungen pro Monat.

Die Beute gab er an einen Freund weiter, der sie im Internet bei Ebay veräußerte. Als Gegenleistung zahlte er dem Angeklagten mindestens 67.000 Euro, die dieser zur Tilgung seiner Schulden und für private Neuanschaffungen einsetzte.

Der Angeklagte räumte die Taten ein und legte ein umfassendes Geständnis ab. "Ich bin da einfach hereingerutscht, habe im Lager den toten Winkel einer Überachungskamera ausgenutzt, die Gegenstände, wie Mischpulte oder Elektrogitarren auf dem Gelände versteckt und später mit dem Auto abtransportiert."

Die Quittung nach der Entdeckung: Fristlose Kündigung. Der heute arbeitslose Italiener zahlt den Schaden mit monatlich 50 Euro ab. "Wenn ich wieder Arbeit habe, zahle ich mehr."

Im Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin. In ihrer Begründung würdigte sie das Geständnis, das unbefleckte Vorstrafenregister und den Umstand, dass der Angeklagte aus dem Profit keine ausschweifendes Leben geführt hat.

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