Lärmschutz: Tunnel-Trog-Lösung bleibt Krefelder Linie

Die Stadt bleibt bei der Maximalforderung für den Ausbau der A 57, auch wenn die CDU Zwischentöne anschlägt.

Krefeld. Die Maximalforderung der Stadt Krefeld an den Ausbau der A 57 steht: die Tunnel-Trog-Lösung muss für das Stadtgebiet kommen. So hat es der Rat beschlossen, so geht die Verwaltung in die im Herbst anstehenden Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau. Zudem wird sie in Kürze ein Fachbüro vorschlagen, das mit der Prüfung dieser Vorgehensweise beauftragt werden soll.

Die CDU hatte mit ihrem "Rückzieher" für jede Menge Gesprächsstoff gesorgt. Seit einem entsprechenden Parteitagsbeschluss wurden immer wieder Stimmen laut, dass man sich auch mit einer Lärmschutzwand anfreunden könne, wenn diese denn möglichst bald errichtet wird.

Das wiederholte Jürgen Wettingfeld für die Christdemokraten auch am Dienstag im Planungsausschuss: "Der Ratsbeschluss zur Tunnel-Trog-Lösung beinhaltet doch kein Denkverbot. Und viele Anwohner - besonders im Bereich Oppum - wünschen sich eine schnelle Verbesserung." Zudem könnte der geplante Umbau der Raststätte Geismühle der Tunnel-Idee entgegenstehen.

Davon wollten die anderen Ausschussvertreter nichts hören. Rolf Rundmund (Grüne): "Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie unsere Position schon im Vorfeld aufgeben." Und auch Dezernent Thomas Visser warnte: Die Krefelder Zeitung wird auch beim Landesbetrieb Straßenbau gelesen. Eine Gewichtung der möglichen Lärmschutz-Lösungen nach Finanzen machen andere schon früh genug. Wenn wir das selbst tun, haben wir schon verloren."

Zumal es Vorbilder gebe, wo es geklappt hat, wie Jürgen Hengst für die SPD deutlich machte. Er verwies auf den geplanten Tunnel an der A 42: "Schließlich geht es nicht nur um Lärmschutz, sondern auch um städtebauliche Fragen."

Der Landesbetrieb Straßenbau bereitet derzeit die Vorplanung für den Autobahn-Abschnitt vor und rechnet mit Kosten in Höhe von rund 120 Millionen Euro. Darin ist die Krefelder Forderung nicht enthalten, da nach den geltenden Grenzwerten kein Anspruch auf einen Tunnel besteht.

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