Krefelder soll sich am Sohn seines Chefs vergangen haben

Einem 39-jährigen Krefelder wird auch vorgeworfen, mehrfach seine eigenen Kinder sexuell missbraucht zu haben.

Krefeld. Den Albtraum aller Eltern hatte die Zeugin, die am Montag vor dem Landgericht aussagte, mit ihrem Mann durchlebt. Ihr Sohn eröffnete dem Ehepaar, dass er als Kind von einem Bekannten der Familie missbraucht worden sei. Dieser Bekannte, ein 39-jähriger Krefelder, muss sich nicht nur wegen dieser Anschuldigungen vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Auch zwei seiner eigenen vier Kinder soll er missbraucht haben.

Im Verfahren äußerte er sich dazu nicht. Also wurde stattdessen ein psychiatrischer Gutachter, der ihn untersucht und mit ihm gesprochen hatte, gehört. Ihm gegenüber hatte der Angeklagte alle Vorwürfe abgestritten. Nie habe er sich an Kindern vergangen, auch pädophile Gedanken hege er nicht.

Die Vorwürfe reichen bis ins Jahr 1995 zurück. In dieser Zeit hatte der Angeklagte als Helfer in einem Transportunternehmen gearbeitet. An den Wochenenden war der Chef mit seinen Mitarbeitern und seiner Familie, zu der auch sein damals fünfjähriger Sohn gehört, regelmäßig in die Eifel gefahren.

Dort renovierten sie an den Wochenenden gemeinsam ein Haus, in das die Familie einziehen wollte. Auch der Angeklagte war in den folgenden zwei Jahren oft dabei.

Die Anklage wirft dem Mann vor, dass es in dieser Zeit zu 15 sexuellen Übergriffen auf den Sohn des Transportunternehmers gekommen sein soll. Bis diese Vorwürfe bekannt wurden, vergingen allerdings 13 Jahre.

Um 2008 wurden zum ersten Mal Anschuldigungen gegen den Angeklagten erhoben, dass er seine Kinder missbraucht habe. Hellhörig geworden durch diesen Prozess, fragten der Unternehmer und seine Frau ihren fast erwachsenen Sohn nach der damaligen Renovierungszeit. Gerechnet hatten sie mit seiner Antwort nicht: Ja, da sei etwas gewesen. „Für mich ist zu diesem Zeitpunkt eine Welt zusammengebrochen“, sagte die Frau vor Gericht.

Ihr Ehemann erschien gar nicht erst vor Gericht. Er ließ sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen. Nach einem Herzinfarkt wäre die Aufregung um eine Aussage zu gefährlich für ihn. Der Sohn, der heute volljährig ist, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Mit seinen Eltern oder seinem großen Bruder habe er nicht über die damalige Zeit gesprochen, gab er zu Protokoll.

Dem Gutachter gegenüber behauptete der Angeklagte, dass der Junge ihn bloß einmal zufällig in der Badewanne gesehen hätte. Auch bezüglich seiner eigenen Kinder sei an den Vorwürfen von 2008 und 2010 nichts dran. Nur einmal habe seine vierjährige Tochter ihn dabei überrascht, als er sich selbst befriedigte.

In den Verfahren sind noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt, in welchem unter anderem die Exfrau des Angeklagten und seine Kinder vernommen werden sollen. Diese Aussagen sollen Klarheit zu den Vorwürfen bringen.

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