Krefelder Hauseigentümer warnt vor Abrechnungsfalle

Beim Übergang zum Kommunalbetrieb ändert sich auch der Ablesemodus. Keine Vergleichsdaten.

Krefelder Hauseigentümer warnt vor Abrechnungsfalle
Foto: Dirk Jochmann

Marc van Ransbeek ist Immobilienmakler. In Krefeld besitzt der 58-Jährige selbst einige Mehrfamilien-Häuser und ist stolz darauf, dass es „nie Probleme mit der Nebenkostenabrechnung gegeben hat, die stimmen immer auf Heller und Pfennig“. Ein Anspruch, der für van Ransbeek sehr wichtig ist und den er beim Übergang zum Kommunalbetrieb gefährdet sieht.

Das Problem: Bislang haben die Stadtwerke den Frischwasserstand bei seinen Objekten jährlich abgelesen und damit die Grundlage für die Abwasserkostenberechnung geliefert. Jetzt ist der Kommunalbetrieb zuständig, und der lässt die Eigentümer selbst ablesen. Das, glaubt van Ransbeek, führe zu schlechter Vergleichbarkeit, Ungenauigkeiten und zu unzufriedenen Mietern. Denn: Auf die Vergleichsdaten der Stadtwerke darf der Kommunalbetrieb nicht zugreifen.

Vor zwei Wochen hat der Krefelder Post bekommen vom Kommunalbetrieb. Er als Eigentümer habe dafür zu sorgen, dass sämtliche Stände der Frischwasserzähler zum 31. Dezember bis spätestens 9. Januar gemeldet seien. Bislang lief das so: „Ich habe mit den SWK als Frischwasserlieferant eine jährliche Abrechnung vereinbart, sodass das Wirtschaftsjahr gleich dem Abrechnungsjahr ist. Demzufolge kam von den SWK automatisch ein Ableser in die Häuser, um die Wasserverbräuche zu erfassen.“ Hierbei, glaubt er, befinde er sich in bester Gesellschaft mit etlichen anderen Hauseigentümern beziehungsweise -verwaltern.

Für Vermieter, schränkt er ein, die unterjährig abrechnen oder nicht von den SWK haben ablesen lassen, stelle sich das Problem nicht.

Für viele andere schon. Jetzt, glaubt van Ransbeek, entstehe folgendes Dilemma: „Die Werte der bislang kalkulierten Frischwasserverbräuche werden zu den Werten der von den Eigentümern abgelesenen Frischwasserverbräuche differieren. Letztere sind dann aber Grundlage zur Berechnung der Abwasserkosten.“

Bei unterschiedlichen Werten, meint van Ransbeek, würden die Betriebskostenabrechnungen angreifbar. „Gerade durch die Mieter, Mieterschutzvereine oder die Arge/Jobcenter, die der Erfahrung nach die Betriebskostenabrechnungen der Wohnungsgeber kontrollieren. Betriebskostenabrechnungen sind aufgrund steigender Kosten ein sensibles Thema.“

Van Ransbeek hat seine Sorge zum Kommunalbetrieb AöR getragen. „Offensichtlich war ich der Einzige, dem diese Abrechnungsfalle aufgefallen ist.“ Dort erfuhr er, dass „die SWK ihre erfassten Daten dem Kommunalbetrieb der Stadt nicht zur Verfügung stellen dürfen, obwohl die Frischwasserverbräuche gleichzeitig die Grundlage zur Berechnung der Abwasserkosten darstellen. Das wurde in den vergangenen Jahren unanfechtbar praktiziert und den Eigentümern für die Abrechnungen zur Verfügung gestellt.“

Die Stadt erklärt dazu: „Da die Abwassergebühren, wie alle anderen Gebühren auch, zum Kalenderjahr abgerechnet werden müssen, benötigt der Kommunalbetrieb einen Wasserzählerstand zum Ende diesen Jahres. Denn dieser ist der Maßstab bei der Schmutzwassergebühr. Der hier berichtete Vorgang war Gegenstand einer Abstimmung zwischen SWK und Kommunalbetrieb. Derzeit ist man dort noch bei der Prüfung von umsetzbaren Lösungen.“ Grundsätzlich müsse der Kommunalbetrieb jedem Hauseigentümer und damit auch den Verwaltern eine Mitwirkungsmöglichkeit geben. „Demzufolge sind alle bekannten Gebührenpflichtigen angeschrieben worden. Da die Rückmeldefrist bis in das neue Jahr hinein reicht, steht es dem Verwalter frei, diese Rückmeldung durch seinen Versorger wahrnehmen zu lassen.“

Für Infos zum Sachverhalt steht Andreas Horster, Vorstand vom Kommunalbetrieb Krefeld, unter der Rufnummer 864500 zur Verfügung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort