Krefelder Ehepaar klagt gegen Grundsteuer

Ein Ehepaar ist gegen den Bescheid der Stadt Krefeld jetzt sogar bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen.

Krefeld. 42,1 Millionen Euro an Grundsteuer will die Stadt in diesem Jahr von Krefelds Hausbesitzern kassieren. Zu unrecht, findet Peter Leuchtenberg - zumindest dann, wenn es um selbstgenutztes Wohneigentum geht. Der Verberger setzt sich zusammen mit seiner Frau Margit seit Jahren gegen die Steuer zur Wehr, die er für verfassungswidrig hält.

Nachdem dieser Kampf einige Zeit eher aussichtslos schien, hat der Fachanwalt für Steuerrecht jetzt neue Hoffnung geschöpft: So ist sein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht keineswegs abgelehnt, sondern mit einem Aktenzeichen gelistet worden. Zum anderen hat Leuchtenberg mit Michael Balke einen prominenten Mitstreiter aus Dortmund gefunden. Denn Balke, der in seiner Heimatstadt den Grundsteuerbescheid angefochten hat, ist Richter am Niedersächsischen Finanzhof und damit absoluter Fachmann.

Andere Richter hingegen hatten dem Ansinnen des Krefelder Ehepaars längst eine Abfuhr erteilt. Nachdem die Leuchtenbergs gegen ihren Bescheid über GrundsteuerB für 2005 Widerspruch eingereicht hatten, scheiterten sie mit ihren Klagen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht (2006) und auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (2007). Die Begündung des Ehepaars konnte die Verwaltungsrichter nicht überzeugen: Nach Ansicht der Leuchtenbergs widerspricht die GrundsteuerB nämlich dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, da sie eine Sonderbelastung nur für einen bestimmten Vermögensteil darstelle. Damit wäre die Grundsteuer sozusagen eine Sonder-Vermögenssteuer für Grundbesitzer. "Es wird ja nicht einmal berücksichtigt, ob jemand ein Kind, drei Kinder oder gar keines hat", ärgert sich Leuchtenberg. Was ihn ebenfalls ärgert: Widersprüche gegen die Abgabenbescheide sind - anders als 2005, als er gegen die Grundsteuer vorging - heute nicht mehr ohne weiteres möglich. Seit 2007 funktioniert nur noch die direkte Klage vor dem Verwaltungsgericht - angeblich ein Schritt zur Entbürokratisierung, den Peter Leuchtenberg allerdings als Zunahme der Bürokratie wertet. Wenigstens rät die Stadt, sich vorher bei ihr zu melden, da offenkundige Fehler freiwillig korrigiert würden. Verpflichtet ist sie hierzu nicht.

Für Margit und Peter Leuchtenberg war klar, dass sie bis nach Karlsruhe ziehen wollen, wo die Grundsteuer vor zwei Jahren für verfassungskonform befunden worden ist. Dass es mit der Klage diesmal klappen könnte, daran glaubt das Ehepaar heute mehr denn je. Denn nicht nur bei der Erbschaftssteuer haben sich gravierende Änderungen ergeben, mittlerweile hat sich auch personell bei den höchsten Richtern einiges verändert. "Vielleicht ist jetzt die Akzeptanz da", sagt Leuchtenberg.

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