Korruptionsprozess: Verfahren gegen Fabel ist eingestellt

Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden. Der CDU-Fraktionschef muss lediglich 6000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen.

Düsseldorf. Der Korruptionsprozess gegen Wilfrid Fabel ist zu Ende. Am Montag stellte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Krefelder CDU-Fraktionsvorsitzenden Fabel, den ehemaligen Krefelder Baudezernenten Klaus Lorenz (SPD), den Ex-SPD-Bezirksgeschäftsführer Hans-Joachim S. und den früheren LEG-Justitiar Ernst-Volker E. ein.

Fabel und S. müssen als Auflage ein Bußgeld von je 6000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. Gegen Lorenz und E. wurde das Verfahren ohne Auflagen auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft konnte selbst zu Beginn der Beweisaufnahme den Vorwurf der Abgeordnetenbestechung, Anstiftung zur Bestechlichkeit und Untreue (Fabel), Bestechlichkeit und Untreue (Lorenz), Beihilfe zur Untreue und Abgeordnetenbestechung (E.) sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit (S.) nicht erhärten.

Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann begründete seinen Einstellungsantrag damit, dass nicht sicher sei, ob am Ende des Verfahrens eine Entscheidung steht, die der Meinung der Staatsanwaltschaft entspricht.

Neue Verhandlungen nach einer Revision seien vom Zeitablauf den Angeklagten nicht zuzumuten.

Die Anklage gegen Fabel und Co. wurde erhoben, weil der Verdacht bestand, dass die LEG sich für eine Gebührenerlassung durch die Stadt Krefeld Stimmen des Rates gekauft hat. Die Gesellschaft hatte jeweils 260000 Mark an die Krefeld Pinguine und einen SPD-nahen Jugendverein in Dortmund gezahlt. al/ia

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