Klinikum: Prozess gegen Ex-Chef

Der frühere Geschäftsführer des seinerzeit noch städtischen Krankenhauses soll für einen finanziellen Schaden in Höhe von 675 000 Euro verantwortlich sein.

Krefeld. Der frühere Geschäftsführer des damals städtischen Klinikums muss sich im nächsten Jahr in einem Prozess wegen Untreue verantworten. Das hat das Landgericht auf WZ-Anfrage bestätigt. Der 67-Jährige soll für einen Schaden in Höhe von 675 000 Euro verantwortlich sein, der bei der Bauvergabe des OP-Zentrums entstanden ist.

Demnach war ein Krefelder Architekturbüro begünstigt worden, das nach einer gerichtlichen Entscheidung eigentlich bereits aus dem Rennen war. Ein unterlegenes Planungsbüro hatte anschließend einen entgangenen Gewinn von 675 000 Euro vor Gericht geltend gemacht und Recht bekommen: Die städtische Gesellschaft musste daraufhin Schadenersatz in dieser Höhe zahlen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte ab 2006 — ein Jahr nach Inbetriebnahme des OP-Zentrums — gegen drei Beteiligte und hat im November 2010 Anklage gegen sie erhoben. Alle beteuerten ihre Unschuld, doch nur gegen zwei sind im September die Verfahren eingestellt worden: Ein Krefelder Architekt und ein Berater aus München, der die Vergabe empfohlen hatte, zahlten Geldbußen von je 7500 Euro. Der frühere Geschäftsführer hingegen ist fest von seiner Unschuld überzeugt. Er wollte der Einstellung gegen eine Geldzahlung nicht zustimmen.

Daraufhin hat die vierte große Strafkammer des Landgerichts, eine neue Wirtschaftsstrafkammer, am 31. Oktober die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres wird es somit zum Prozess kommen, für den mehrere Verhandlungstage angesetzt werden.

Im Mittelpunkt wird dabei die Frage stehen, ob der heute 67-Jährige als alleiniger Geschäftsführer falsch gehandelt hat, als es um die Auftragsvergabe ging. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Klinikchef schon während des Bewerbungsverfahrens entschieden haben, dass das Krefelder Architekturbüro den Zuschlag erhält, auch wenn es sich als ungeeignet erweisen sollte. Die Planungsleistung für zwei ausgeschriebene Bereiche versprach ein Honorar von etwa zwei Millionen D-Mark.

Bei der Bewertung aller Angebote nach einem Punktesystem sollen die Krefelder Architekten aber noch nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt haben. Damit hätten sie noch vor den Bietergesprächen aus dem Verfahren ausscheiden müssen.

Der Geschäftsführer und die anderen beiden Beschuldigten hätten aber, so die Ankläger, die Leistungsfähigkeit willkürlich anders bewertet. So waren plötzlich andere Bewerber aus dem Rennen. Ein unterlegener Bieter klagte dagegen — und bekam vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht. Das Klinikum wurde verpflichtet, eine neue Auswahl aus den vorliegenden Bewerbungen zu treffen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft blieb eigentlich nur noch die klagende Firma übrig, um den Auftrag zu erhalten. Diese ging offensichtlich auch davon aus, nun den Zuschlag zu bekommen.

Zu diesem Zeitpunkt arbeitete das Krefelder Architekturbüro allerdings schon an dem Projekt. Der Geschäftsführer wollte die klagende Firma nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall berücksichtigen — und erteilte den Auftrag an einen weiteren, dritten Bieter, der eigentlich bereits als ungeeignet aus dem Verfahren ausgeschieden war.

Dieser soll nun verpflichtet worden sein, wiederum das Krefelder Architekturbüro als Subunternehmer zu beschäftigen. Dem Mitbewerber, der geklagt hatte und weiter fest mit dem Auftrag rechnete, soll aber mitgeteilt worden sein, es sei noch keine Entscheidung über die neuerliche Auftragsvergabe gefallen. Gleichzeitig aber ging der Auftrag an den Dritten.

Die unterlegene Firma klagte daraufhin erneut, und sie bekam wieder Recht. Der zu zahlende Schadenersatz in Höhe von 675 000 Euro sei nur entstanden, weil der Geschäftsführer rechtswidrig gehandelt hat, meint die Staatsanwaltschaft — weshalb es nun zum Prozess kommt.

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