Kinderpornos im Handy gespeichert - Bewährungsstrafe

Krefeld. Ein 45-jähriger Krefelder erhielt jetzt für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer dreijährigen Bewährungszeit.

Im Februar 2010 und Juli 2011 wurden bei dem Mann Handys entdeckt, auf denen verbotene Dateien gespeichert waren. Einmal war es eine unsittliche Aufnahme eines Mädchens, das andere Mal eine 23 Sekunden lange Video-Aufnahme eines anderen Mädchens, das sexuellen Kontakt mit einem Mann hatte. Der Angeklagte war geständig und behauptete, die Dateien nur flüchtig angesehen und dann vergessen zu haben.

Der Richter verurteilte ihn zu der genannten Strafe, die er als tat- und schuldangemessen betrachtete. Bei der Frage einer Bewährung zog er den Strafregisterauszug hinzu. Der Angeklagte hatte zwar bereits fünf Vorstrafen, doch ging es dabei um das Erschleichen von Leistungen und Körperverletzungen. Deshalb bewilligte der Richter nochmals eine vorläufige Strafaussetzung. Außerdem wurde dem Mann eine Geldbuße von 400 Euro an den Kinderschutzbund auferlegt. hw

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort