Antworten zum Kita-Streik In Krefeld haben Eltern keinen Anspruch auf Beiträge

Wer streikt und warum? Welche Ansprüche können Eltern geltend machen? Wie lange bleiben Kitas zu?

Antworten zum Kita-Streik: In Krefeld haben Eltern keinen Anspruch auf Beiträge
Foto: komba

Krefeld. Der Kita-Streik hat Krefeld fest im Griff. Am Mittwoch ist mit Verdi die dritte Gewerkschaft in den Arbeitskampf eingestiegen. Die Anzahl an bestreikten Kindertagesstätten hat sich dadurch deutlich erhöht. Immer mehr Eltern sind betroffen. Doch wie lauten die Einzelheiten des Streiks? Die WZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Bestreikt werden von den Erziehern seit Wochenbeginn ausschließlich Teile der 45 städtischen Kindertagesstätten. Zunächst traten die Mitglieder der Gewerkschaften GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und Komba (Fachgewerkschaft für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen) in den Streik. Seit Mittwoch haben auch die Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) die Arbeit niedergelegt.

Die Streikenden fordern eine qualitative Neubewertung ihres Berufs, mit dem Ziel in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert zu werden. Erzieher sind derzeit im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2015 in der Tarifgruppe S6 mit dem Einstiegsgehalt von 2367 Euro brutto eingruppiert.

Für alle Erzieher, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind, ist ein Streik auch eine Kostenfrage, da sie keinen Anspruch auf Streikgeld und Rechtsschutz besitzen. Das Streikgeld orientiert sich bei den einzelnen Gewerkschaften in der jeweiligen Satzung festgelegt und beträgt pro Streiktag das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags (rund 17 Euro) plus fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Zudem kann keiner zu einem Streik gezwungen werden.

Generell gibt es keinen einheitlichen Rechtsschluss zu dieser Thematik. Die Stadt Krefeld erklärt: „Eine anteilige Erstattung des Elternbeitrages für die streikbedingten Schließungstage ist auf Grund der Vorgaben der Beitragssatzung nicht möglich“. In anderen Städten wie Köln, Osnabrück oder Kiel werden den Eltern die Beiträge während des Streiks jedoch erstattet. In Krefeld soll den Eltern ab dem 5. Streiktag jedoch anteilig das Essensgeld (30 Euro im Monat) erstattet werden.

Genau abzusehen ist das nicht. Bei den Gewerkschaften rechnet man jedoch nicht mit einer schnellen Einigung in den Tarifverhandlungen mit dem kommunalen Arbeitgeberverband. Da die Gewerkschaften zum unbefristeten Streik aufgerufen haben, könnten sich die Arbeitsniederlegungen auch noch Wochen hinziehen.

Die Stadt versucht täglich über den aktuellen Stand zu informieren (www.krefeld.de). Die genauesten Informationen über Schließungen von Kitas oder die die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Ersatzplätzen erhalten Eltern in den jeweiligen Kindertagesstätten. Und auch die Gewerkschaften informieren auf ihren Internetseiten über den aktuellen Stand der Dinge. hoss

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