In Haft Kälte und Ratten ertragen

Im Rauschgift-Prozess sind Zustände in Tirana Thema.

Krefeld. Fast drei Jahre hat der 45 Jahre alte Albaner in der Hauptstadt Tirana im Gefängnis Nr. 213 gesessen. Derzeit sitzt er auf dem Nordwall wegen Rauschgifthandels in großem Stil im Untersuchungsgefängnis. Der gepflegte Mann im gestreiften Hemd, Pulli und dunkler Jacke war in seinem früheren Leben ein Kaufmann, der vom Export deutscher Türen in sein Heimatland lebte. Auf die drei Jahre in albanischer Haft blickt er mit Schaudern zurück.

Im Landgericht, vor dem er sich zu verantworten hat, wird ein Bericht der deutschen Botschaft in Tirana über die Zustände in den Haftanstalten in dem an Griechenland grenzenden Balkan-Land verlesen: Ratten in den Toiletten, überfüllte und ungeheizte Zellen, mangelnde medizinische Versorgung, schlechte Lebensmittel, nur wenige Besuche und Telefonate. Der Botschafter stellt fest: "Die hiesigen Gefängnisse sind in keiner Weise mit deutschen vergleichbar". Nicht bekannt sei, ob es Misshandlungen von deutschen Insassen gegeben habe.

In die Aufklärung der umfangreichen Haschischlieferungen aus dem 3,2-Millionen-Land nach Deutschland und nach Griechenland sind unter anderem das Landeskriminalamt Thüringen (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) eingeschaltet. Das BKA will bis zum nächsten Verhandlungstermin am 25. Mai prüfen, wie viel Haschisch (gepresste Cannabis-Blätter) in einem Kleinlaster des Typs "Sprinter" von Mercedes-Benz untergebracht werden können.

In der bisherigen Beweisaufnahme der 2. Strafkammer geht es um Liefermengen von rund 80 Kilo. Das hatte der Angeklagte vor dem Gericht in Tirana auch zugegeben und dabei mehrere Komplizen und die Infrastruktur der Organisation preisgegeben. Um der Rache seiner Landsleute zu entgehen, war er nach seiner Haft über die Adria nach Italien geflüchtet. Er wusste jedoch nicht, dass ihn die deutsche Justiz mit einem europäischen Haftbefehl suchte. So landete er schließlich wieder in Krefeld.

Sein Verteidiger Rolf Bleicher aus Dortmund hofft, dass seinem Mandanten mit dessen umfassendem Geständnis in seinem Heimatland mildernde Umstände zugestanden werden. Das Strafmaß für derartige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht eine Haftdauer von mindestens zwei, höchstens 15 Jahren vor. Bleicher: "Die Haft in Tirana war eine harte Strafe für meinen Mandanten. Ich hoffe, er kommt hier glimpflich davon."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort