Im Lieferwagen geraucht: Fristlose Kündigung ist rechtens

Arbeitsgericht bestätigt Entlassung eines Gas-Transporteurs (26) — er kannte das absolute Rauchverbot genau.

Krefeld. Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (26), der im Wissen um ein Rauchverbot trotzdem am Steuer seines Lieferwagens zum Glimmstängel gegriffen hat, ist am Donnerstag vom Arbeitsgericht bestätigt worden. Der Mann hatte am 6. Oktober im Führerhaus geraucht — am Tag darauf erhielt er von seinem Arbeitgeber in Linn die Papiere.

Die Klage des 26-Jährigen, der die fristlose Kündigung als unverhältnismäßig betrachtete und nur eine Abmahnung akzeptieren wollte, wies die erste Kammer um Arbeitsgerichtsdirektor Olaf Klein ab. Für sie war nicht einmal ausschlaggebend, dass in dem Fahrzeug möglicherweise stark brandfördernder Flüssigsauerstoff transportiert worden sein könnte. Darüber herrschte beim Prozess nämlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Uneinigkeit. Während der 26-Jährige versicherte, er habe an diesem Tag alle Lieferaufträge abgearbeitet und der 800-Liter-Tank sei leer gewesen, will der Arbeitgeber anhand von Ladepapieren und mit einer Zeugenaussage belegen können, dass noch eine Restmenge von 66 Litern vorhanden war.

Der für die Kammer ausschlaggebende Punkt war vielmehr, dass der erst knapp zwei Jahre bei der Linner Firma beschäftigte Mann sehr genau wusste, dass ein absolutes Rauchverbot besteht. Das stand nicht nur in seinem Arbeitsvertrag, das war ihm in einer Zusatzvereinbarung vier Monate vor dem Vorfall sogar noch einmal deutlich gemacht worden. Denn da hatte der Arbeitgeber nicht nur betont, dass weiterhin ein absolutes Rauchverbot im Fahrzeug, sondern wegen der Gefährlichkeit des Gases auch zehn Meter drumherum gelte. Der Grund: Der Betrieb war von seinem einzigen Auftraggeber, für den er das Gas transportiert, dazu verpflichtet worden. Der verlangte nach dem Ausrutscher des 26-Jährigen auch, dass der Mann keine Aufträge mehr für das Unternehmen ausführe. Eine Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber war für den Berufskraftfahrer damit nicht mehr möglich.

Der Anwalt des Krefelders hatte erklärt, in dem Fall sei allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt. Zuvor habe sein Mandant noch nie einen Anlass für Beanstandungen geliefert. Der Richter sprach aber von so einer gravierenden Pflichtverletzung, dass die Kündigung korrekt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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