Hundesteuer: Keine Erhöhung

Der Vorschlag der Verwaltung ist vom Tisch. Die Politik hat ihn am Mittwoch einstimmig abgelehnt.

Krefeld. Da half auch keine Sitzungsunterbrechung: Der Stadtrat hat am Mittwoch die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hundesteuer um rund 30 Prozent einstimmig abgelehnt. Auch die Veränderungsanträge von CDU und Grünen fanden keine Mehrheit. Somit bleibt alles beim Alten.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Steuer für den ersten Hund von 101,20 auf 125 Euro anzuheben. Für den Zweithund wären 150 statt 117,70 Euro fällig geworden. Und ab dem dritten Hund hätte man 170 statt 134,20 Euro zahlen müssen.

Mit dieser Entscheidung ist auch die hohe Besteuerung von sogenannten Kampfhunden vom Tisch. Bisher gab es für die gelisteten Hunde in Krefeld keine besondere Regelung. Die Stadt wollte in der neuen Satzung 680 Euro für den ersten und 780 Euro für jedes weitere Tier verlangen.

Die CDU hatte in ihrem Antrag für eine moderatere Anhebung der Sätze um zehn Prozent geworben. Damit konnte sich die Mehrheit nicht anfreunden. Die Grünen sprachen sich für eine Erhöhung aus, wollten aber die Ermäßigung für sozial Schwache retten und die „Kampfhundesteuer“ nur für Tiere ohne Wesenstest verlangen. Auch dafür fand sich keine Mehrheit.

Denn SPD, FDP und UWG lehnten die Erhöhung grundsätzlich ab. Hans Butzen (SPD) kritisierte die soziale Ungerechtigkeit. FDP-Fraktionschef Joachim C. Heitmann konstatierte: „Die von der CDU vorgeschlagene Erhöhung bringt nichts und ist ordnungspolitisch unsinnig.“

Die Entscheidung über die Steuer war mehrfach vertagt worden. Es gab Gespräche unter anderem mit der Hundelobby, die sich massiv gegen die Erhöhung ausgesprochen hat, und dem Tierheim zum Thema. Nun bleibt es bei der alten Satzung. Zumindest so lange, bis ein neuer Vorschlag auf dem Tisch liegt.

Der Verwaltung fehlen nun für den Haushaltsentwurf 2013/14 pro Jahr rund 400 000 Euro Mehreinnahmen. Zudem hatte der Kämmerer argumentiert, dass die Hundesteuersatzung der Stadt aus dem Jahr 1991 auch rechtlich überholt sei und neu gefasst werden müsse.

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