Steuer Hundehalter katapultieren Krefeld auf Spitzenplatz

Am 31. Dezember endet eine Frist der Stadt: Wer bis dahin seinen Hund nachmeldet, muss kein Bußgeld zahlen. 58 Hunde je 1000 Einwohner katapultieren die Seidenstadt in der Statistik auf den Spitzenplatz.

Auch Titus, der vor kurzem die Redaktion besucht hat, muss gemeldet sein. Für Hunde, die nicht gemeldet sind, fällt ein Bußgeld an.

Auch Titus, der vor kurzem die Redaktion besucht hat, muss gemeldet sein. Für Hunde, die nicht gemeldet sind, fällt ein Bußgeld an.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Knapp 36 Hunde pro 1000 Einwohner — das war im Jahr 2010 der bundesweite Schnitt für eine Stadt mit 200 000 bis 500 000 Einwohnern. Mit 233 034 Einwohnern zählt Krefeld dazu — und sprengt gleichzeitig den Rahmen: 58 Hunde je 1000 Einwohner katapultieren die Seidenstadt in der Statistik auf den Spitzenplatz. Trotzdem vermuten Stadtverwaltung und Politik noch Luft nach oben.

Im Juli 2015 waren im Steueramt 11 960 Hunde gemeldet. Und das war nur ein Bruchteil der Tiere, die in den Haushalten gehalten wurden. Folgerichtig gerieten die Hundehalter in den Blick, als es darum ging, in Nothaushaltszeiten Mehreinnahmen zu erzielen. Zehn Prozent mehr Anmeldungen und um 125 000 Euro steigende Steuereinnahmen pro Jahr gaben die Finanzpolitiker als Ziel vor.

Allein die Ankündigung, dass eine Privatfirma sich um die Kontrolle des Hundebestands kümmern und der Stadtverwaltung die Daten liefern soll, brachte dem Steueramt mehr Meldungen. Mit Stand 23. November dieses Jahres waren dort 13 453 Hunde erfasst, 1500 mehr als bei der Einführung der Hundesteuersatzung im Sommer 2015.

Diese Meldewelle hat Konsequenzen. Die Stadt hat den Auftrag an die private Firma storniert. Nach einer Übergangsfrist bis 31. Dezember dieses Jahres wird sie ab Januar in Eigenregie auf die Suche nach Steuersündern gehen. Stadtteil für Stadtteil sollen alle rund 100 000 Haushalte angeschrieben werden, in denen kein Hund gemeldet ist. Das Formular müsse innerhalb einer gewissen Frist ausgefüllt zurückgeschickt werden, erläutert Peter Mertens, Leiter des Fachbereiches Zentraler Finanzservice.

Die Auskunft sei Pflicht, und die Stadt kontrolliere den Rücklauf. „Wie bei der Einkommenssteuer hat der Bürger die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten“, erläutert Mertens. Das gilt auch für die Angabe, seit wann man ein Tier halte. Die Angaben könne die Stadt beispielsweise durch die Prüfung der Herkunft des Tiers kontrollieren. „Manche Städte geben die Informationen an uns weiter, wenn ein Bürger mit Hund umzieht.“ Das sei nicht unwichtig, schließlich verjähre die Steuerpflicht erst nach Ablauf von vier Jahren.

Mertens rechnet damit, dass es zwei Jahre dauert, bis alle Haushalte in Krefeld Post bekommen haben. Ob das Verfahren bis zum Ende umgesetzt wird, ist aber nicht sicher. Maßnahmen müssten zweckmäßig, gerecht und wirtschaftlich sein, erläutert Mertens.

Nicht nur durch eigene Recherche, auch durch Hinweise, auch anonyme, wird die Stadt auf nicht gemeldete Vierbeiner aufmerksam. „Denen gehen wir auch nach“, sagt Peter Mertens. Das Ordnungsamt unterstütze die Finanzverwaltung dabei vor Ort, „im Rahmen der Möglichkeiten“.

Ob Hundehalter ein Bußgeld zahlen müssen, sei immer auch eine Einzelfallentscheidung, sagt Mertens. Bei der Höhe des Bußgelds, das am Ende eines Verfahrens bis zu 5000 Euro betragen könnte, hat sich die Stadt festgelegt. Mit 300 Euro pro nicht gemeldetem Hund können die Halter rechnen. „Dieser Betrag ist näher an der Lebenswirklichkeit.“

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