Hier dürfen die Hunde frei laufen

Außerhalb der offiziellen Flächen gilt nicht nur in Parkanlagen Leinenzwang.

Krefeld. Die Hundelobby Interessengemeinschaft wünscht sich mehr Freilaufflächen für die Vierbeiner in Krefeld (die WZ berichtete). Bislang gibt es davon zehn in Krefeld: 1. Horkesgath gegenüber der Schule. 2. Stadtpark Fischeln zwischen Kölner Straße und Altmühlenfeld (südlich An Schlungs Kull). 3. An der K-Bahn Bessemerstraße/Hafelsstraße. 4. Elfrather See (Erweiterung der bisherigen Hundewiese). 5. Dahlerdyk auf der Grünfläche zwischen Gahlingspfad und Nassauerring. 6. Fabritiusstraße auf der Grünfläche Viktor-Jakubowicz-Straße. 7. Emil-Schäfer-Straße, hier am Verbindungsweg zwischen Bremer Straße/Uerdinger Straße. 8. Hundewiese im Krefelder Stadtwald. 9. Feldstraße/Ecke Fütingsweg. 10. Stadtpark Süd (nördliche Teilfläche).

In Anlagen wie zum Beispiel dem Stadtwald, Forstwald, Hülser Berg, Elfrather See (ausgenommen Hundewiese) und anderen städtischen Parkanlagen gilt Anleinpflicht, ebenso in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, den so genannten Spielstraßen. Anleinen müssen Hundehalter ihren Vierbeiner auch bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Volksfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen große Menschenansammlungen zu erwarten sind.

Wer die Hinterlassenschaft seines Hundes auf Straßen und Wegen nicht beseitigt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für die Kothaufen noch höher ausfallen.

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