Heitmann will weiter „Briefkastenfirma“ sagen dürfen

Bau GmbH gegen FDP: Eine Einigung ist nicht in Sicht. Deshalb urteilt am 11. Februar das Landgericht.

Krefeld. FDP-Chef Joachim C. Heitmann (Foto) bleibt dabei: Er will auch künftig ungestraft sagen können, dass es sich bei der Krefelder Bau GmbH um eine Briefkastenfirma handelt. Weil die Liberalen dies in einer Wahlkampfbroschüre zur Kommunalwahl behauptet hatten und sich auch nicht gütlich einigen wollten, klagte die Bau GmbH vor dem Landgericht. Am Donnerstag Mittag kam es zum Prozess.

Dort erklärte Heitmann, die Bau GmbH habe zwar das Millionenprojekt König-Palast umgesetzt, aber nur einen Mitarbeiter. "Nach meinem Wissen ist das der Verwalter von Gut Schirmau in der Eifel." Alle anderen Leistungen erbrächten die Mitarbeiter der Wohnstätte. "Sie leeren auch den Briefkasten der Bau GmbH, der am Gebäude der Wohnstätte an der Königstraße hängt", so Heitmann.

Er sei bereit, nicht davon zu sprechen, dass es sich um eine Briefkastenfirma im steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne handele. "Mehr aber auch nicht. ,Briefkastenfirma’ ist ansonsten durch die Meinungsfreiheit gedeckt", so FDP-Anwalt Günter Schirmer.

Ganz anders freilich sah das Wolfgang Jötten, Anwalt der Bau GmbH. Ihm reichte die Einschränkung auf Steuer- und Strafrecht nicht aus - er wollte, dass die Bezeichnung Briefkastenfirma grundsätzlich nicht mehr im Zusammenhang mit der Bau GmbH genannt wird. Doch die FDP blieb beim Nein: "Wir halten die Fahne der Meinungsfreiheit hoch." Unverständnis äußerte Heitmann, dass über das juristische Vorgehen im Vorfeld noch nicht einmal der neunköpfige Aufsichtsrat der Bau GmbH informiert worden sei.

Der Anwalt der Bau GmbH war von seiner Ansicht auch nicht abzubringen, als die Vorsitzende Richterin Karin Paulussen eine deutliche Richtung für ein Urteil vorgab: Die Äußerung könne durchaus über die Meinungsfreiheit abgedeckt sein. Aus dem gesamten Text könne sogar gelesen werden, dass die Bau GmbH gar nicht direkt als Briefkastenfirma bezeichnet war.

Das Urteil wird am 11. Februar verkündet.

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