Nachgehakt Haus Verberg - Das Verfahren wird neu aufgerollt

Die Umstände des Brands, dem Haus Verberg Ende 2014 zum Opfer fiel, muss jetzt das Landgericht klären. Zwei Tatverdächtige wurden vom Amtsgericht verurteilt und sind in Berufung gegangen.

Nachgehakt: Haus Verberg - Das Verfahren wird neu aufgerollt
Foto: Samla

Krefeld. In der Nacht zum 16. November 2014 hat ein Brand die ehemalige Gaststätte Haus Verberg an der Moerser Landstraße zerstört. Die Kripo ermittelte, am Ende gab es drei Verdächtige. Bis heute sind die Vorgänge juristisch nicht abschließend geklärt. Zwei Angeklagte, die das Krefelder Amtsgericht im Dezember 2016 wegen Brandstiftung beziehungsweise Anstiftung zur Brandstiftung verurteilt hatte, legten Berufung ein. Gegen einen dritten Verdächtigen, der der Bestechlichkeit beschuldigt worden war, wurde dagegen kein Verfahren eröffnet.

Das Amtsgericht hatte dem angeklagten Brandstifter, einem 44-jährigen Moerser, sein Geständnis abgenommen: Danach hatte der Krefelder Bauunternehmer den Mann beauftragt, das leerstehende Gebäude, für das bereits eine Abrissgenehmigung vorlag, in Brand zu setzen. Die Antenne eines Mobilfunkanbieters, die im Haus verankert war, sollte zerstört, der langfristige Pachtvertrag dafür also gegenstandslos werden. Das wiederum war Voraussetzung dafür, dass Grundstück und marode Immobilie verkauft und das Gelände neu bebaut werden konnten. Dieses Geschäft mit einem Investor wäre geplatzt, wenn das Areal Ende 2014 nicht frei gewesen wäre.

Das Amtsgericht hat den Krefelder Bauunternehmer, der die Anstiftung zur Brandstiftung konsequent leugnet, im Dezember zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der geständige Brandstifter erhielt ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Nachdem beide Verurteilten Berufung eingelegt haben, muss das Landgericht den Fall neu aufrollen.

Damit ist der Prozess angekommen, wo ihn die Staatsanwaltschaft von Beginn an platzieren wollte. Sie war am Ende der Ermittlungen sicher, es mit drei Tatverdächtigen zu tun zu haben.

Als dritten hatte sie einen Mitarbeiter des städtischen Bauordnungsamtes wegen Bestechlichkeit im Visier. Er habe die Abbruchgenehmigung erteilt, obwohl er als Miteigentümer in das Grundstücksgeschäft involviert war, und soll von dem Krefelder Bauunternehmer über Umwege 20 000 Euro erhalten haben. Das Landgericht prüfte die Beweise der Staatsanwaltschaft und entschied, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe, der eine spätere Verurteilung wegen Bestechlichkeit wahrscheinlich erscheinen lasse. Das Verfahren wurde deshalb nicht eröffnet.

Als Mitarbeiter der Stadt ist der Mann ausgeschieden. Man habe sich nach „einvernehmlicher Regelung“ getrennt, heißt es. Der ursprünglich Verdächtigte tritt im Brand-Verfahren als Zeuge auf.

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