Grundsteuer: Weitere Fehler in Bescheiden

Die 80 000 Briefe beinhalten nicht nur fehlerhafte Formulierungen, sondern auch falsche Werte. So werden Forderungen mit 0 Euro angegeben.

Krefeld. In den 80 000 Grundsteuer-Bescheiden der Stadt Krefeld, die am Montag versandt worden sind, stecken offensichtlich noch mehr Fehler, als bisher eingeräumt wurden. Bei der WZ meldeten sich mehrere Steuerzahler, die über die unzutreffenden Formulierungen hinaus auch fehlerhafte Daten beklagten. In fast allen Fällen betrifft das die Abgaben, die im Vorjahr zu entrichten waren. Dort steht in den Spalten unter „bisher“ jeweils „0 Euro“. Der unter „neu“ angegebene Betrag hingegen soll laut Stadtverwaltung korrekt sein.

Auch am Mittwoch liefen beim Finanz-Fachbereich der Stadt die Drähte heiß, weil sich die Empfänger von Bescheiden über Fehler beklagten. Wie berichtet, wurde in den Anschreiben verwechselt, wer das Geld von seinem Konto durch die Stadt abbuchen lässt und wer selbst per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt. So wurden die, die bereits per Lastschrift zahlen, zur Überweisung der Beträge aufgefordert. Wer selbst zahlt, erhielt wiederum den Hinweis, die Forderungen würden von seinem Konto abgebucht. Zudem wurden Eigentumswohnungen als Ein- oder Zweifamilienhäuser deklariert und wiederum Einfamilienhäuser als unbebaute Grundstücke.

Passiert sind die Fehler beim Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) — und Krefeld ist nicht die einzige betroffene Stadt. So informierte gestern auch die Stadt Viersen ihre Bürger über fehlerhafte Bescheide.

Geschehen war das Ganze bei einer Systemumstellung in der EDV. Daten des Finanzamtes sollen nun unmittelbar in das System eingespielt werden können — „aus Gründen der Rechtssicherheit“, wie es von der Stadt heißt. Es habe eine intensive Testphase gegeben, trotzdem kam es in der Zentrale in Kamp-Lintfort zu den fehlerhaften Bescheiden, wie auch von dort eingeräumt wird. Außer Krefeld und Viersen seien keine weiteren Kommunen betroffen.

Dass offensichtlich Bescheide erstellt worden sind, in denen der Betrag „0 Euro“ ausgewiesen ist, konnte die Stadt gestern weder bestätigen noch dementieren. Diesen Fehler schilderten unter anderem die WZ-Leser Ursula Rodenjohann und Hans-Joachim Haake. Leserin Gisela Potthoff berichtet gar von zwei Steuerbescheiden: einen ausgestellt auf ihren Namen, einen auf „Eheleute Potthoff“ — und das, obwohl ihr Mann vor zwei Jahren gestorben ist. In dem zweiten Bescheid steht sogar an allen Stellen „0 Euro“. Eine Mitarbeiterin von ihr habe ebenfalls zwei Bescheide erhalten. Stadtsprecher Timo Bauermeister kann zu dem konkreten Fall keine Stellung nehmen. Er erklärt: „Soweit der Bescheid in der Steuerpflicht die Summe ,Null’ ausweist, bedeutet dies, dass keine Zahlungspflicht besteht.“ Was für die Angaben Vorjahr kaum gelten dürfte. Zwar stehen dort möglicherweise 0 Euro, gezahlt haben die Krefelder aber schon im vergangenen Jahr.

Bis zur vollständigen Bereinigung der Fehler — voraussichtlich Mitte März — werde die Stadt keine Mahnungen schicken, sagte Bauermeister. Die versandten Bescheide seien gültig.

Die SPD forderte gestern Aufklärung über die Panne. Im Finanz- und Beteiligungsausschuss am 7. März soll die Verwaltung die Verantwortlichkeiten darstellen und erklären, wie hoch die Kosten durch die fehlerhaften Bescheide sind.

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