Großmarkt-Schlägerei: Prahlten Angeklagte mit ihrer Tat?

Zwei Zeugen belasten zwei, bisher als Mitläufer ein geschätzte Angeklagte.

Krefeld. Mit einer Überraschung begann der siebte Verhandlungstag um die Massenschlägerei am 1.Mai 2008 auf dem Großmarkt. Zwei Zeugen belasten vor dem Landgericht zwei, bisher eher als Mitläufer eingeschätzte Angeklagte schwer.

Demnach sollen nicht der Betreiber einer Gebäudereinigungsfirma, Amin C. ( Namen von der Redaktion geändert) und Marco M. die Haupttäter seien, sondern die bei C. arbeitenden Andre F. und Volker K. Als erste Zeugin sagt eine 22-jährige Hausfrau aus. Sie belastet Andre F. schwer. Er habe einem am Boden liegenden älteren Mann ins Gesicht getreten, dem die Hände festgehalten wurden. "Von wem, weiß ich nicht."

Andre F. habe über diesen Vorfall sogar in einer Kneipe in der Krefelder Innenstadt geprahlt. "Ich habe mit wachsender Begeisterung einen Polizisten getreten" soll F. nach Angaben ihres Freundes Thomas S. gesagt haben.

Der 27-jährige Freund jedoch stellt diesen Vorgang ganz anders dar. Nicht AndreF., sondern Volker K. habe damit geprahlt, Polizisten getreten zu haben.

Allerdings bestätigt auch ThomasS. seine Aussage vor der Polizei, wonach Andre F. den Polizisten "mit voller Wucht getreten" habe. Beide Zeugen, inzwischen sind es rund 40, belasten aber auch die bisher als Haupttäter angesehenen Armin C. und MarcoM. zweifellos als treibende Kräfte in der Auseinandersetzung vorwiegend gegen Polizisten in Zivil.

Die Anklage listet in einem wahren Puzzle insgesamt zwölf Geschädigte auf, die durch die Beschuldigten erhebliche Verletzungen insbesondere Prellungen und Platzwunden an Gesicht und Körper erlitten hätten. Mehrere Geschädigte hätten zudem Zahnverletzungen erlitten.

Einer der am schwersten Verletzten, der Polizeibeamte Gerd M. (49), nach dem getreten wurde, stellt über Nebenklägerin Katrin Keller einen Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Dazu soll am nächsten Verhandlungstag der behandelnde Arzt vernommen werden. Der Prozess musste erneut verlängert werden. Die Urteile sollen jetzt voraussichtlich am 8. März gesprochen werden. Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis.

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