Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein

62-Jähriger wurde vom Amtsgericht zu 90 Tagessätzen à 20 Euro veruteilt.

Krefeld. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss ein 62-jähriger arbeitsloser Schlosser 90 Tagessätze à 20 Euro und die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Amtsgericht Krefeld befand ihn des Fahrens ohne Führerschein für schuldig und verhängte zusätzlich noch eine Sperrfrist von 12 Monaten zur Erlangung einer gültigen Fahrerlaubnis

Der Angeklagte war im Juni 2008 am Steuer des Autos seiner Lebensgefährtin vor seiner Wohnung in der Krefelder Innenstadt gesehen worden. Eine Nachbarin, die sich auch für seine Hausbesitzerin um mehrere Wohnungen kümmert, hatte ihn mehrfach bemerkt und konnte dies dem Gericht glaubhaft machen.

Und weil der Angeklagte 14 zum Teil einschlägige Vorstrafen und drei Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister angesammelt hatte, kam es zu der Verurteilung, die seine unzureichende charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr berücksichtigt.

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