Garantie auf Vollzeitbeschäftigung für Frauen gefordert

Gewerkschaft NGG appelliert an hiesige Bundestagsabgeordneten. Über 17 000 Krefelderinnen arbeiten nur in Teilzeit.

Garantie auf Vollzeitbeschäftigung für Frauen gefordert
Foto: NGG

Für die rund 91 000 Beschäftigten in Krefeld hängt viel davon ab, wie die politischen Weichen in Berlin gestellt werden: Wie viel ist künftig in der Lohntüte? Wird Arbeiten in der Nacht oder am Wochenende zur Normalität? Was passiert mit der Rente? Mit Blick auf eine mögliche Neuauflage der Großen Koalition hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) jetzt eine „Arbeits- und Sozial-Agenda“ gefordert.

Die NGG Krefeld- Neuss richtet einen eindringlichen Appell an die hiesigen Bundestagsabgeordneten: „Es muss klar sein, dass die Interessen der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen.“ Die Arbeitszeit ist der NGG dabei besonders wichtig: 22 700 Menschen in Krefeld haben nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur eine Teilzeit-Stelle — trotz Hochkonjunktur. Das sind 21 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Dabei werden 74 Prozent aller Teilzeit-Jobs von Frauen erledigt.

Gewerkschafterin Manja Wiesner sieht in den Zahlen einen klaren Auftrag an eine neue Bundesregierung: Nötig sei ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit. „Wer seine Arbeitszeit für die Erziehung der Kinder oder die Pflege der Angehörigen runterfährt, der muss danach auch wieder voll in den Job zurückkehren können.“ Genau dafür habe bereits ein Gesetz auf dem Tisch gelegen, das jedoch am Widerstand der Union gescheitert sei.

Sollte es wieder zur Koalition von CDU/CSU und SPD kommen, dürfe diese „Von-Teilzeit-zu-Vollzeit-Garantie“ nicht noch einmal verschleppt werden. Auch die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände fordern, lehnt die NGG Krefeld-Neuss strikt ab. „13-Stunden-Tage und Dauer-Verfügbarkeit per Smartphone können nicht die Arbeitswelt von morgen sein. Wer flexible Arbeitszeiten braucht, kann sie per Tarifvertrag regeln“, sagt Wiesner.

Genauso wenig dürfe an den Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn gerüttelt werden: „Nur wenn die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufschreiben, können sie die Stunden auch korrekt bezahlen. Darauf ist jeder ehrliche Unternehmer angewiesen. Wer an die Dokumentationspflicht will, der öffnet dem Lohnbetrug Tür und Tor“, betont die Gewerkschafterin.

Nötig sei zudem ein kräftiger Nachschlag beim Mindestlohn. „Wir brauchen einen zweistelligen Euro-Betrag als unterste Lohngrenze. Das geht nur, wenn dahinter auch ein deutlicher politischer Wille steht. Genau das erwarten Mindestlohn-Empfänger von der neuen Bundesregierung“, macht Wiesner deutlich. Ganz oben auf die Agenda gehöre auch ein Plan, um die Krankenversicherung auf neue Füße zu stellen. In einem Land, dem es wirtschaftlich so gut gehe, müsse die „Zwei- Klassen-Medizin“ ein Ende haben. Nötig sei eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle — auch Beamte und Selbstständige — einzahlten. Red

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