Fronten sind verhärtet

Im Rechtsstreit zwischen einer Betriebsrätin und dem Unternehmen Bauhaus gibt es keine Einigung. Arbeitsgericht verhandelt im April.

Fronten sind verhärtet
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Der Streit zwischen einer Betriebsrätin und ihrem ehemaligen Arbeitgeber Bauhaus geht vor Gericht. Eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits scheiterte. Der Mitarbeiterin wurde laut Unternehmen gekündigt, weil sie den Betriebsfrieden gestört habe. Andere Mitarbeiter hätten sich mehrfach über unkollegiales Verhalten, Amtsmissbrauch, Respektlosigkeiten und Verleumdungen seitens der Betriebsrätin beschwert.

Sie bestreitet die Vorwürfe und wirft der Geschäftsleitung des Baumarktes an der Mevissenstraße Mobbing vor.

„Es wurde ein Exempel an ihr statuiert“, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter des Marktes, der seinen Namen nicht nennen will. „Bei der Gründung des Betriebsrats vor rund zwei Jahren ging es um Mitbestimmung“, sagt Kiymet Yurtsever, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende des Marktes. „Die Geschäftsführung hat das persönlich genommen.“ Da für Betriebsräte ein besonderer Kündigungsschutz besteht, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das soll den Mitgliedern als Schutz vor einer möglichen Willkür des Arbeitgebers schützen.

Für eine außerordentliche Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats oder die Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht nötig. In diesem Fall hat der Betriebsrat mehrheitlich der Kündigung zugestimmt. Der aktuelle Betriebsrat bestünde — laut Yurtsever — aus zwei Vertretern, die im Betriebsrat die Interessen der Geschäftsführung verträten und aus zwei weiteren, die sich aus „Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes“ sich den Erstgenannten angeschlossen hätten. Übrig blieben sie und die entlassene Kollegin. So sei eine Mehrheit im Interesse der Geschäftsführung entstanden, sagt Yurtsever.

Da eine gütliche Einigung gestern nicht erzielt wurde, wurde von Justizseite ein Termin zur Kammerverhandlung auf Ende April angesetzt.

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