Freie Grundschulwahl macht die Planung schwieriger

Ab dem Sommer werden 2.045 Kinder die ersten Klassen besuchen. Im Jahr darauf sind es nur noch 1.850.

Krefeld. Das Geschäft wird immer schwieriger. Nach den feststehenden vorläufigen Anmeldezahlen zu den Grundschulen hat der Schulausschuss am Dienstagabend die maximale Zahl der Eingangsklassen an den einzelnen Schulen festgelegt (siehe Grafik).

Die Verwaltung zollt dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen und dem daraus resultierenden Wahlverhalten der Eltern einen wohl einmaligen Tribut: Vier Schulen sollen ab Sommer vier Eingangsklassen bilden können. Bei der Festlegung zum Sommer 2009 waren es zwei gewesen. Zum Sommer 2011 wird dies wohl nicht geschehen. Denn die Zahl der angemeldeten Kinder liegt jetzt bei 2.045, während 2011 nur noch mit 1.850 i-Dötzchen gerechnet wird.

Die maximale Zahl der Eingangsklassen (Zügigkeit) ist das Instrument der Verwaltung, um kurzfristig auf mögliche auftretende Anmeldeüberhänge zu reagieren. Dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen folgen nicht kalkulierbare Anmeldewanderungen. Und es wird immer klarer, wie schwierig diese Wanderungen die Planung machen.

Hinzu komme das Problem, erläuterte am Dienstagabend Fachbereichsleiter Rainer Hendrichs, dass immer mehr Eltern ihre Anmeldepflicht im vorgegebenen Zeitraum nicht nachgekommen seien. Viele Nachmeldungen und Mahnbescheide seien die Folge gewesen. Drittes Problem: "Es gibt den deutlichen Trend weg von den Innenstadt-, hin zu den Randlagenschule", sagte Hendrichs.

Bei der Festlegung der Eingangsklassen gelten gewisse Kriterien: Eine Schulklasse muss mindestens 18 und darf höchstens 30 Schüler haben. Der Klassenrichtwert liegt bei 24, der Krefelder Schulentwicklungsplan geht von 25 Kindern aus. Berücksichtigt werden Lehrerversorgung und Raumausstattung sowie Ganztag.

Nach Diskussion und Zustimmung im Schulausschuss kann es jetzt an einzelnen Schulen zu Ablehnungen kommen. Beispiel: Zurzeit sind an einer Schule 63 Kinder angemeldet, die Schule darf aber nur zwei Klassen bilden. Folglich muss der Schulleiter Schüler abweisen. Eine Schule mit beispielsweise 34 Anmeldungen darf im Gegenzug zwei Eingangsklassen bilden, wenn noch mindestens zwei Schüler hinzukommen.

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