Krefeld Frau bestiehlt Senioren — 16 Monate Haft

Krefeld. Unter Tränen nahm eine 21-jährige Krefelderin gestern ihre Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls entgegen.

Krefeld: Frau bestiehlt Senioren — 16 Monate Haft
Foto: dpa

Die Frau musste sich vor dem Amtsgericht wegen Diebstahl in drei Fällen verantworten. Die Anklage warf ihr vor, im Mai 2017 mit zwei Mittätern beschlossen zu haben, Senioren zu bestehlen. Das soll nicht etwa über den Enkeltrick funktioniert haben, sondern mit einer anderen Masche. Die Angeklagte habe sich telefonisch auf Kleinanzeigen in Zeitungen gemeldet. Beim verabredeten Termin seien die vermeintlichen Käufer dann immer zu zweit oder zu dritt aufgetaucht. Einer hätte die Verkäufer abgelenkt, während der Rest Wertgegenstände stahl.

So soll es bei einem 86-jährigen Mann aus Tönisvorst, der drei Fahrräder zum Verkauf angeboten hatte, Ende Mai geschehen sein. Schmuck und Armbanduhren hätten die Diebe entwendet. Auch Anfang Juli schlugen sie zu. Diesmal gelang es laut Anklage, eine 78-jährige Frau und ihren Lebensgefährten abzulenken. 200 Euro Bargeld und eine EC-Karte kamen dabei abhanden. Ende Juli kam es zu einer weiteren Tat in Kempen. Eine 82-Jährige habe zwei Kleider annonciert. Als die Täter zu ihr kamen, habe eine Komplizin die Frau gebeten, ihr beim Anprobieren zu helfen. Der Rest steckte derweil 700 Euro, zwei Geldkarten und Schmuck ein. Kurz danach wurde die Angeklagte geschnappt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Taten hat sie vor Gericht eingeräumt, allerdings sei sie von ihrem Ex-Freund dazu gedrängt worden und durch eine Drogenabhängigkeit enthemmt gewesen. Auch habe sie nicht gezielt nach älteren Menschen gesucht, sondern nach Angeboten in der Nähe. Der Staatsanwalt und auch der Strafrichter nahmen ihr das nicht ab. Ersterer beantragte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Am Telefon könne man durchaus hören, ob jemand 30 oder 70 Jahre alt sei. Außerdem sei auffällig, dass alle Opfer betagt gewesen seien. Weil die Angeklagte wegen einer Verurteilung wegen Betruges unter laufender Bewährung stand, kam eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. sp

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