Flüchtlinge oft Opfer von Abzocke

Einige Unternehmen haben laut der Verbraucherzentrale Sprachbarrieren ausgenutzt.

Flüchtlinge oft Opfer von Abzocke
Foto: Verbraucherzentrale

7914 Menschen nahmen das Angebot der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr wahr. Die meisten Verbraucherbeschwerden betrafen nach Angaben der Verbraucherschützer den Bereich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, elektronische Medien) und den Dienstleistungssektor (Handwerker, Schlüsseldienste, Inkasso). Die WZ listet einige Beispielfälle auf.

Vor allem ältere Kabelkunden und Geflüchtete waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017 geschürt“, berichtet Beratungsstellenleiterin Elisabeth Elsner. Dadurch verunsichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen worden. „Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Dass für die anstehende Umstellung von analogen auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind — das hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Elsner die Überrumpelungsstrategie.

Bei den Geflüchteten erkundigten sich Vertriebsmitarbeiter an der Wohnungstür, ob die Internetanschlüsse funktionieren und ließen sich dann ihre Besuche durch eine Unterschrift bestätigen. Viel zu spät begriffen die Betroffenen, dass sie mit der Unterschrift einen Kabelanschlussvertrag abschlossen.

Undurchsichtige Rechnungen, satte Zuschläge — Beschwerden über Schlüsseldienste gehörten 2017 einmal mehr zu den Dauerbrennern bei den Beratungen in der Verbraucherzentrale. Denn erneut, so berichtet Elsner, verschafften gewerbliche Türöffner den Ausgesperrten zu überteuerten Preisen und gegen sofortige Bezahlung Zugang zur Wohnung.

Auch massive Kostentreiberei von Inkassounternehmen bot Anlass für Verbraucherbeschwerden: „Da wurden Kosten durch die parallele Beauftragung von Inkassobüro und Rechtsanwalt in die Höhe getrieben oder für standardisierte Forderungsschreiben aus dem Computerprogramm Gebühren entsprechend der „anwaltlichen Mittelgebühr“ verlangt“, berichtet Elsner, „insbesondere Bagatellforderungen wachsen in der Obhut von Inkassobüros auf das Mehrfache an.“ In der Rechtsberatung hilft die Beratungsstelle, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel — oftmals gab es mit den Mobilfunk-Unternehmen gleich mehrere Probleme. Beschwerden gab es auch über Vertragsanbahnungen in örtlichen Mobilfunkshops. Dort waren oftmals viel günstigere monatliche Entgelte zugesichert worden, als dann tatsächlich mit der Mobilfunkrechnung abgebucht wurden. Nicht selten wurden besonders Menschen mit Sprachschwierigkeiten Verträge untergeschoben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechnungen nicht per Post oder Mail kommen, sondern selbst erst über eine App oder ein Onlineportal abgerufen werden müssen. So laufen unbesehen unberechtigte Entgelte auf, die erst beim Kassensturz bemerkt werden, weil etwa das Konto ins Minus lief.

Insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund fielen auf Werbeversprechen im Internet oder am Telefon herein und bestellten eine Kreditkarte, die ohne Schufa-Anfrage ausgegeben wird. Im Vorfeld waren Gebühren zu berappen: für die kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme, für eine Ausgabegebühr und für eine Jahresgebühr. Tatsächlich handelte es sich um sogenannte Prepaid-Kreditkarten — bei denen Nutzer erst selbst Geld aufladen müssen. Die Beratungsstelle half vielen Betroffenen, diese Vertragsabschlüsse anzufechten und Forderungen abzuwehren.

Viele Betroffene wenden sich an die Beratungsstelle, wenn Zahlungsverpflichtungen das Einkommen übersteigen. Das Beratungsangebot umfasst die Budgetberatung, die Aufklärung über die geltenden Pfändungsfreigrenzen, die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto und zum Vollstreckungsschutz. Im Vordergrund steht dann die rechtliche Forderungsüberprüfung bis hin zur Verhandlung mit Gläubigern, um Vergleiche und Zahlungsvereinbarungen zu treffen, wenn die Betroffenen über pfändbares Einkommen verfügen.

1341 Menschen wurden bei Veranstaltungen erreicht. Unter dem Motto „Einfach machen!“ konnten die Krefelder Vorschläge, Tipps und Wünsche für ressourcenschonenden Konsum auf dem Wochenmarkt an einem Ideen-Baum aufhängen. Hoch im Kurs stand der Verzicht auf Plastiktüten und Coffee-to-go-Becher. Über sicheres Spielzeug konnten sich Eltern an Infoständen in mehreren Kindertagesstätten informieren. Die Umweltberatung klärte darüber auf, welche Materialien bei Spielzeug unbedenklich sind und welche lieber nicht im Kinderzimmer landen sollten. Besonders gut kamen Tipps zur Herstellung schadstofffreier Knete und Fingerfarbe bei den Müttern und Vätern an.

Die Bildungsangebote in Kooperation mit dem Krefelder Umweltzentrum zu den Themen Klimaschutz, Fairer Handel, Kompost und Lebensmittelverschwendung wurden auch in 2017 von vielen Schulklassen besucht. Seit diesem Jahr können außerdem Kitas für Vorschulkinder das Angebot „Moppels Abenteuer“ kostenfrei buchen. In der „Werkstatt L“, einem Workshop zum Thema Lebensmittelverschwendung, hat die Umweltberatung Berufsschüler für das Thema sensibilisiert.

92 Ratsuchende mit Zahlungsproblemen der Energierechnung fanden 2017 in der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut Unterstützung. In enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Krefeld konnten dauerhafte Lösungen für drohende oder akute Energieschulden erreicht werden.

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