Fabel: Stadt hat Kosten nicht weitergegeben

CDU-Fraktionschef fordert die Verwaltung auf, das Geld von den Käufern in Bockum einzutreiben.

Krefeld. Wilfrid Fabel erhebt neue Vorwürfe gegen die Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf eines städtischen Grundstücks in Bockum. Die Stadt soll die Kosten für Gutachten und Ausgleichsfläche nicht eingetrieben haben. Zudem soll eine Stellungnahme des Jugendamtes zurückgehalten worden sein.

Zu Beginn der Sommerferien hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende den politischen Gegnern und der Verwaltung Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Schönwasserstraße.

Es soll der Erschließung von neun Baugrundstücken im Innenbereich dienen und ist - so Fabels Vorwurf - zu günstig verkauft worden, so dass der Stadt ein finanzieller Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden sei.

Nach intensivem Aktenstudium will der CDU-Politiker herausgefunden haben, dass die Stadt nicht nur den Verkaufspreis zu niedrig angesetzt, sondern zudem versäumt hat, ihr entstandene Kosten bei den Grundstückseigentümern einzutreiben. So sei sie für Gutachten in Höhe von rund 7000 Euro aufgekommen. Die notwendige Ausgleichsfläche habe man auf einem städtischen Grundstück in Traar ausgewiesen — ebenfalls ohne Berechnung (rund 20 000 Euro). Die Verwaltung hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

In den Unterlagen des Jugendamtes ist Fabel auf eine Stellungnahme gestoßen zu seinem Vorwurf, dass die Eigentümer nicht anteilig an Kosten für Kindergärten und Schulen beteiligt worden sind. Demnach wusste das Jugendamt zum fraglichen Zeitpunkt gar nichts von der Innenbebauung, hielt aber eine Heranziehung für möglich. Diese Stellungnahme sei zurückgekommen, mit der Aufforderung, sie zu überarbeiten. In der neuen Version seien die Aussagen nicht mehr vorhanden.

Die Stadt begründete am Donnerstag die Neufassung damit, dass sich erst danach herausgestellt habe, dass es Verwaltungspraxis sei, „keine städtebaulichen Verträge mit Privateigentümern zu schließen“. Das heißt, sie werden nicht herangezogen. Dies gelte auch für die Kosten für Gutachten und Ausgleichsfläche.

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