Exzesse: Datenschützer drohen den Helfern

In Krefeld arbeiten Notärzte Hand in Hand mit dem Jugendamt. Sie laufen Gefahr, sich strafbar zu machen.

Krefeld. Beim Kampf gegen Komasaufen haben Behörden und Rettungsdienste in Krefeld ein gemeinsames Ziel: Sie wollen den Jugendlichen helfen.

Wer sich bis zur Besinnungslosigkeit betrinkt und im Extremfall das eigene Leben gefährdet (die WZ berichtete), soll zumindest das Angebot bekommen, darüber zu reden - gemeinsam mit den Eltern und Sozialarbeitern, die professionell helfen können.

Doch in Düsseldorf hat jemand etwas dagegen: Seit einigen Jahren beobachtet die Landesbeauftragte für Datenschutz das Krefelder Modell mit großem Argwohn. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, wirft die Behörde der Stadt einen "schwerwiegenden Datenschutzverstoß" vor. Sie nehme sogar "billigend in Kauf", dass Ärzte sich strafbar machen.

Nach Ansicht der Datenschützer verletzt ein Mediziner, der, wie an Karneval, regelmäßig Patientendaten ans Jugendamt weitergibt, seine ärztliche Schweigepflicht - ein Verstoß gegen § 203 des Strafgesetzbuchs. "Der Arzt muss sich gut überlegen, ob eine Weitergabe im Einzelfall sinnvoll und erforderlich ist", sagt Nils Schröder, Sprecher der Behörde. Es seien gewichtige Anhaltspunkte nötig, eine Gefährdung des Kindeswohls zu vermuten. Bei einmaligem exzessiven Trinken sei das nicht unbedingt gegeben.

Das sieht die Stadt anders. "Es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die durch den falschen Umgang mit Alkohol in ihrer Gesundheit und Entwicklung gefährdet sind", erklärt Sozialdezernent Roland Schneider. "Wenn man wartet, bis sich Anzeichen von Sucht zeigen, ist es zu spät. Für mich steht das Kindeswohl an erster Stelle." Die Ermahnungen aus Düsseldorf hält er für "nicht praxisgerecht".

Zumal die Stärken des Krefelder Modells gerade in der engen Zusammenarbeit liegen. In der Praxis geben die Ärzte gar keine Patientendaten weiter, sondern kümmern sich gemeinsam mit den Behörden um die volltrunkenen Kinder und Jugendlichen.

Doch damit können sich die Datenschützer erst recht nicht anfreunden. "Wenn das Jugendamt mit im Notarztzelt steht und beim Ausfüllen des Patientenblattes zusieht, finde ich das merkwürdig", sagt Sprecher Nils Schröder. "Für die Betroffenen muss klar sein, ob sie sich beim Arzt, bei der Polizei oder beim Amt befinden." Da die Datenschutzbeauftragte nicht weisungsbefugt ist, muss die Stadt keine Konsequenzen fürchten: "Das Risiko", sagt Schröder, "tragen die Ärzte."

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