Gericht Erst Anmache in Disko, dann Schläge und Tritte

Zwei Frauen wurden nach einem Diskobesuch schwer verletzt. Der geständige Täter muss nun Schmerzensgeld zahlen.

35-jähriger Familienvater erwartet eine 18-monatige Bewährungsstrafe. Er muss insgesamt 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

35-jähriger Familienvater erwartet eine 18-monatige Bewährungsstrafe. Er muss insgesamt 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Wie schnell eine Anmache von Frauen in einer Disko zum Übergriff und zu Gewalt mit Verletzten führen kann, wurde am Montag in einem Prozess vor dem Schöffengericht deutlich. Zwei junge Frauen wurden in dem verhandelten Fall durch Schläge und Tritte schwer verletzt. Der Täter, ein 35-jähriger Familienvater, erhielt dafür jetzt eine 18-monatige Bewährungsstrafe und muss insgesamt 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Zunächst hatte der Beschuldigte am 16. April dieses Jahres in der Krefelder Disko „La Palma“ mit seinen späteren Opfern nach Mitternacht noch getanzt und ihnen Getränke ausgegeben. Zunehmend fühlten sich die Frauen jedoch von ihm belästigt. Zur Eskalation kam es dann nach Schließung der Disko, als sich die Beteiligten auf den Heimweg machten. Der Täter lief ihnen hinterher und ließ sich nicht abschütteln. Die Frauen blieben stehen, drehten sich um und wurden deutlich. Zumindest sei die Aufforderung „Verpiss Dich“ mehrfach gefallen, sagten sie im Zeugenstand.

Der Täter fühlte sich dadurch beleidigt und provoziert. Angeblich sei er von einer der Frauen auch noch bespuckt worden, was diese jedoch bestritt. Mit den Worten „Ihr habt es nicht anders verdient“ habe er unvermittelt zugeschlagen. Ein Opfer wurde, schon am Boden liegend, ins Gesicht getreten und erlitt einen Nasenbeinbruch. Das andere wurde ebenfalls geschlagen und von einem Kniestoß verletzt, wobei es eine Schädel- und Rippenprellung sowie eine aufgeplatzte Lippe davontrug.

Eine Zeugin, der der Täter in der Disko ebenfalls schon aufgefallen war, war laut schreiend hinzugekommen, hatte die Polizei verständigt und den Täter festgehalten, so dass die Polizei ihn festnehmen konnte. Der Staatsanwalt begründete das Strafmaß mit einer gefährlichen Körperverletzung und sprach von Misshandlung und erheblichen Verletzungen bis hin zum Arbeitsausfall. „Auch ein Schuh ist ein gefährliches Werkzeug“, sagte er. Die Verteidigerin der Nebenklage fasste das Täterverhalten so zusammen: „Zuerst hat er sie angetanzt, dann kam es zur Grenzüberschreitung.“

Und gab dem Täter mit auf den Weg: „Nein heißt nein!“ Das Gericht folgte dem Staatsanwalt beim Strafmaß und der Nebenklage beim geforderten Schmerzensgeld. Dass der Täter mit 18 Monaten Bewährung davonkommt, verdankt er seinem Geständnis, seiner Reue und Entschuldigung bei den Opfern sowie seiner Zustimmung, das Schmerzensgeld zu zahlen. Drei Jahre lang darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen.

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