Krefeld Eingesperrte Freilandhühner bleiben die Nummer 1

Stallpflicht gegen Geflügelpest: In Krefeld ist die Situation entspannt. Handel und Verkauf sind nicht eingeschränkt.

Krefeld: Eingesperrte Freilandhühner bleiben die Nummer 1
Foto: Roland Weihrauch/dpa

Krefeld. Seit 23. Dezember müssen die Geflügelhalter im Stadtgebiet wie im Land Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen halten. Alternativ dürfen sie in Gehegen bleiben, die durch überstehende, nach oben gesicherte dichte Abdeckungen und Seitenbegrenzungen gesichert sind.

Das Ziel der Anordnung: Die Ausbreitung des Virus’, der als Verursacher der Geflügelpest identifiziert wurde, soll verhindert werden. Als seine Überträger gelten Wildvögel, die entsprechend von den Zuchttieren ferngehalten werden sollen.

Für die Krefelder Geflügelhalter ist die Lage bisher noch nicht dramatisch. Man müsse das Geflügel zwar einsperren, sei aber sonst nicht eingeschränkt. Eier und Fleisch dürften weiterhin verkauft werden, berichtet ein Hofbetreiber. 800 seiner mehrere tausend Hühner zählenden Haltung liefen üblicherweise im Außengehege.

„Die habe ich aber schon bei der ersten Grippevirus-Warnung im November in den Stall gesperrt“, erzählt er. „Ein Bussard interessiert sich nicht für Bezirksgrenzen, und ich wollte das Weihnachtsgeschäft nicht gefährden.“ Der Nachteil dieser freiwilligen Vorsichtsmaßnahme: Eier, die aus Freilandhaltung normalerweise mit der Zahl 1 gestempelt und teurer verkauft werden, musste er mit einer 2 kennzeichnen — das Signal für Bodenhaltung.

Jetzt, wo die Stallpflicht amtlich verordnet ist, dürfen Eier von eingesperrten Freilandhühnern zwölf Wochen lang weiterhin mit einer 1 gestempelt werden. Wird ein infiziertes Tier im Bestand entdeckt, sind die Folgen erheblich: Der Betrieb wird direkt gesperrt, der Geflügelbestand sofort getötet, keinerlei Handel — auch nicht mit anderen Waren — auf dem Hof erlaubt.

Der Hühnerzüchter wähnt sich noch glücklich: Er hat einen Stall, in dem er seine Tiere relativ sicher halten kann, „aber manche Gänsehalter haben beispielsweise gar keine Möglichkeiten, weil die Tiere Tag und Nacht draußen sind“. Viele kleine Haltungen seien bei dem Ausbruch der letzten Grippewelle damals aufgegeben worden.

Der Verbraucher ist von den Vorsichtsmaßnahmen noch nicht betroffen, Engpässe in der Versorgung gibt es nicht. Landwirte und Züchter, deren Bestand getötet werden muss, können auf eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse hoffen.

Der Amtstierarzt schätzt den Wert des getöteten Bestands oder der Halter legt Rechnungen vor, erläutert Uwe Spangenberg von der Landwirtschaftskammer Rheinland. „Aber nur der Wert der Tiere wird entschädigt, nicht Haltung und Mast.“ Desinfektion des Stalls, Produktionsausfall und die Tatsache, dass keine neuen Tiere gehalten werden können, wird nicht ausgeglichen. „Und man darf eins nicht vergessen, sagt der Krefelder Geflügelhalter. „Die Haltung des Tiers rechnet sich für den Landwirt erst am Ende des Hühnerlebens.“

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