Einbruch: Diese Schäden übernimmt die Versicherung

Verbraucherschützer erklären, worauf Betroffene achten müssen und wie viel Geld sie im Ernstfall bekommen.

Einbruch: Diese Schäden übernimmt die Versicherung
Foto: Silas Stein/dpa

Während Familien in den Sommerferien weilen, machen sich Einbrecher an die Arbeit. Waren sie erfolgreich, ist die Hausratsversicherung der Ansprechpartner, um Schmuck, Elektroartikel oder auch gestohlene Kleidung zu ersetzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Einbruchopfer müssen allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten. „So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW

Nicht jeder Diebstahl ist versichert. Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung geschützt ist, muss sich der Einbrecher mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz. Bricht der Dieb jedoch mit Hilfe eines vorher geraubten Schlüssels ein, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.

Den kompletten Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Werden Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder Keller zur Beute zählen.

Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen kaufen kann. Dies ist der Wiederbeschaffungspreis, nicht aber unbedingt der Kaufpreis. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

Die so genannten Obliegenheiten regeln, was der Versicherte beachten muss, um im Schadensfall tatsächlich Geld zu bekommen. Erfüllt er diese nicht sorgfältig, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen. Ganz wichtig ist, den Einbruchdiebstahl sofort zu melden, bei der Polizei und dem Versicherer. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Außerdem muss Polizei und Versicherer eine Liste über die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände liefern.

Einbruchopfer müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste (Stehlgutliste) der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhr, Handy oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Daher ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig ein Bild von seinem Hausrat zu machen. Nach einem Einbruch kann dem Versicherer anhand von aktuellen Fotos und Beschreibungen dargelegt werden, dass der Schmuck der Erbtante oder Opas Münzsammlung tatsächlich vorhanden waren und welchen Wert sie hatten. Termine können unter Tel. 4121101 oder in der Beratungsstelle, Petersstraße 55-57, vereinbart werden.

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