Krefeld Ein Brandstifter und die Stimmen in seinem Kopf

Ein junger Krefelder sagt vor Gericht aus, dass er nur seine Ruhe haben wollte und deshalb mehrere Brände gelegt hat.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. „Ich habe die Tat nur begangen, weil ich einfach Ruhe für mich brauchte. Ich hatte in den letzten Jahren zu wenig Ruhe.“ Schon seit mehreren Jahren sei er innerlich sehr unruhig, sagte ein Angeklagter vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, was ihn denn in Unruhe versetzt habe, sagte der 26-jährige Krefelder: „Wahrscheinlich meine Psychose.“

Es ging am Donnerstag um ein Feuer in einem Krefelder Ausbildungszentrum. Der Mann, der dort eine berufsfördernde Maßnahme absolvierte, hatte Anfang Dezember 2015 Spiritus auf dem Teppichboden im Flur und auf einem Tisch verteilt und angezündet. Allerdings wurde das Feuer schnell bemerkt und konnte von den Anwesenden gelöscht werden. Der Angeklagte selbst sagte in der Verhandlung, dass er den Hausalarm-Knopf gedrückt habe, nachdem er das Feuer gelegt hatte. Im Oktober 2016 und im März 2017 wurde er ebenfalls auffällig. Bei dem Fall aus 2016 stand er betrunken und mit einem brennenden Rucksack in der einen und einer Schreckschusspistole in der anderen Hand vor einer Krefelder Polizeiwache. Zu Schaden kam dabei niemand, weil die Polizisten ihn schnell überwältigten. 2017 geschah noch einmal eine Brandlegung, nur in einem anderen Ausbildungszentrum.

Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten eine stark verminderte Schuldfähigkeit. Die Einschätzung, dass er unter einer Psychose leide, wurde auch von dem Mediziner geteilt. Der Angeklagte habe eine sehr ausgeprägte Privatlogik und glaube, an einer Schwermetallvergiftung zu leiden. Außerdem glaube er verfolgt und überwacht zu werden. Die Taten seien wohl ein Mittel gewesen, um in die Forensik zu kommen. Dort sitzt der Mann bereits seit dem 12. April vorläufig ein. Das Gericht verhängte nun seine dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro, also insgesamt 500 Euro bezahlen.

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