Amtsgericht Ehepaar zockt Reiseveranstalter Alltours ab

Das Paar zahlt für eine zweiwöchige Flugreise nach Ägypten nur die Anzahlung.

Ein Krefelder Ehepaar hat Urlaub in Ägypten gemacht, doch am Ende nicht mehr als die Anzahlung geleistet. Der Reiseanbieter hat erfolgreich geklagt. Symbol

Ein Krefelder Ehepaar hat Urlaub in Ägypten gemacht, doch am Ende nicht mehr als die Anzahlung geleistet. Der Reiseanbieter hat erfolgreich geklagt. Symbol

Foto: dpa

Krefeld. Zwei Wochen haben die beiden Angeklagten im Mai 2014 Urlaub in Ägypten gemacht. Flug, Anfahrt, Hotel — alles beim Reiseunternehmen Alltours im Dezember 2014 gebucht. Im Januar 2015 folgt die Anzahlung (468 Euro), 30 Tage vor Reiseantritt der Einzug der restlichen 1871 Euro. Nicht der Urlaub ist am Donnerstag Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht, sondern die Tatsache, dass die 1871 Euro zwei Tage nach der Rückkehr zurückgebucht wurden. Wegen gemeinschaftlichen Betrugs ist das Ehepaar angeklagt.

Das Geld für die Überweisung an den Reiseveranstalter sei von den Eltern gekommen, betont der Ehemann (50), er habe den Betrag zurückgeholt, weil nach der Reise eine Autoreparatur fällig wurde. Seine Frau wisse von allem nichts. "Die können Sie rauslassen."

„Wir selber hätten uns den Urlaub nie leisten können“, sagt die Angeklagte, die ihrerseits wortreich versucht, ihren Mann zu entlasten: Weil sie selbst schwer krank sei und nach dem Urlaub im Krankenhaus gelegen habe, habe er mit allem allein gestanden und sich um die behinderte Tochter kümmern müssen. Das Jobcenter habe sich geweigert, die Reparatur des Autos zu bezahlen, ohne Wagen habe ihr Mann aber seine Arbeitsstelle nicht erreichen können. Die 44-Jährige betont aber auch: Sie selbst habe von all dem nichts gewusst. „Ich habe andere Probleme, als etwas zurückzubuchen!“

Von ihren Zweifeln an der Darstellung macht die Richterin keinen Hehl. Es gebe keine Information zur Werkstatt, keine Rechnung, keinen Beleg der Überweisung von den Eltern, kein Beweis für eine Barzahlung. Es sei unglaubwürdig, dass die 44-Jährige von nichts gewusst habe. „Ich glaube ihnen kein Wort“, sagt Richterin Glomb. „Man kann krank sein und trotzdem die Umstände kennen.“

Die sind bei dem Paar aktenkundig: Rund 70 000 Euro Schulden, eine eidesstattliche Versicherung. Auf dem Konto war kein Geld für Urlaub, sagt die Richterin.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sieht die Anklage durch die Verhandlung bestätigt. Das Paar habe nie die Absicht gehabt, die Reise zu bezahlen — ein Vorwurf, den beide heftig leugnen. Den Mann sieht sie als Mitläufer, doch bei seiner Frau, mehrfach wegen Betrugs vorbestraft, legt sie andere Maßstäbe an: Eine Geldstrafe für ihn und sechs Monate Gefängnis für die Frau seien angemessen.

So hoch fällt das Urteil des Gerichts nicht aus: Eine Freiheitsstrafe sei absolut nicht angemessen, befindet die Richterin. Ihr Urteil: 150 Tagessätze à zehn Euro für die Frau, 100 Tagessätze à zehn Euro für den Mann und Ratenzahlung. Strafmildernd wertet sie unter anderem das Geständnis des Paars und dass es die Forderung des Reiseunternehmens anerkennt und begleichen will.

Betrug am Reiseveranstalter sei kein Einzelfall, sagt Alltours-Sprecherin Alexandra Hoffmann. Die Methoden seien allerdings unterschiedlich. Das Unternehmen verfolge solche Fälle konsequent. Die Mittel reichen von Mahnungen bis zur Strafanzeige — wie in dem jetzt in Krefeld verhandelten Fall.

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