Gericht Duo soll Frauen zur Prostitution gezwungen haben

Staatsanwaltschaft wirft Duisburger und seiner Partnerin aus Krefeld Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vor.

Gericht: Duo soll Frauen zur Prostitution gezwungen haben
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Krefeld. Nur mit Unterwäsche, einem Bademantel und Schuhen bekleidet, rannte eine Frau am 26. Januar des vergangenen Jahres auf die Straße und flehte die dort eintreffenden Polizisten um Hilfe an. Die Frau ist ein mutmaßliches Opfer einer 34-Jährigen und eines 27-jährigen Mannes, die sich seit Donnerstag vor dem Schöffengericht in Krefeld unter anderem wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Duisburg und der Frau, die zuletzt in Krefeld wohnte, vor, von Sommer 2015 bis März 2016 zwei Schwestern gegen ihren Willen durch Gewalt zur Prostitution gezwungen zu haben. Sie sollen die Frauen geschlagen, an den Haaren gezogen und zeitweise in ihren Zimmern eingesperrt haben. Außerdem habe der Angeklagte die Frauen mit einem Auto zu den Freiern gefahren und dort auf sie gewartet, um sie zu überwachen.

Die Angeklagte habe den Frauen, entgegen vorheriger Absprachen, ihren Arbeitslohn größtenteils vorenthalten und so zusätzlich dafür gesorgt, dass sie nicht fliehen können.

Beide Angeklagten weisen die Schuld von sich

„Das ist alles eine absolute Lüge“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Sie habe nur eine Frau einmal an den Haaren gezogen, als diese eine andere Prostituierte verprügelt habe. Ansonsten hätten die Frauen freiwillig gearbeitet. Sie hätten jederzeit gehen können. Auch die Fahrer hätten nicht der Überwachung gedient, sondern nur dem Transport. Als es um die Geldverteilung ging, geriet die Angeklagte vor Gericht ins Stocken. Sie habe alles eingesammelt, davon den Fahrer bezahlt und den Rest zwischen sich und den Frauen aufgeteilt. Früher sei das jeweils hälftig gewesen, später sei ein neuer Zuhälter gekommen, der ihr das Geld abgenommen habe und nur wenig übrig ließ.

Das habe sie dann immer mal wieder an die Frauen verteilt. Die hätten aber nicht immer Geld gewollt. Als etwa ihr Auto kaputt war, hätten sie gesagt, dass sie mit dem Geld die Reparatur bezahlen solle. „Das ist schon ein bisschen unglaubwürdig“, entgegnete der Staatsanwalt darauf.

Auch der Angeklagte wollte nichts mit den Vorwürfen aus der Anklageschrift zu tun haben. Er sei eigentlich Bauarbeiter, habe sich den Arm gebrochen und während seiner Arbeitsunfähigkeit für einen Monat als Fahrer ausgeholfen. Überwacht oder gar geschlagen habe er niemanden. Inwiefern er wirklich in das Geschehen verwickelt war, wird sich im Laufe des weiteren Prozesses zeigen. Ein Urteil wird für den 12. Januar erwartet.

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