Die Feuerwehr gibt Tipps zu Silvester

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nach dem Sprengstoffgesetz in diesem Jahr seit gestern bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, gestattet. Der städtische Fachbereich Ordnung weist darauf hin, dass die Raketen und Knallkörper Gebrauchsanleitungen enthalten müssen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

Die Feuerwehr gibt Tipps zu Silvester
Foto: dpa

Gezündet werden dürfen Klasse-II-Böller nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also am gesamten Silvester- und Neujahrstag.

Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in die Klasse I eingeordnet wurden, das sogenannte Ganzjahres- oder Kinderfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an Personen ab zwölf Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden. Der Import von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Krefelder und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr vorab Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Einige dieser Tipps sind auch wichtig für diejenigen, die selbst kein Feuerwerk abbrennen wollen. Beispielsweise sollte jeder vor Silvester seinen Balkon oder die Terrasse von brennbaren Gegenständen leer räumen. Außerdem sollten in der Silvesternacht alle Fenster und Balkontüren geschlossen sein. Wer sich an der „Knallerei“ beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. „Schwarzmarkt- Ware“, die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich. Informationen zu geprüftem Feuerwerk gibt es im Internet unter

bam.de

Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man schon vor der Silvesternacht in Ruhe lesen und einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Feuerwerkskörper sollten stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden. Beim „Knallen“ nie den gesamten Vorrat in einem Behältnis bereithalten. Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden. Mit Feuerwerkskörpern nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen.

Auch für Silvesterpartys hält die Feuerwehr einige Tipps bereit, damit das neue Jahr gut anfangen kann. Wenn man in einer Gesellschaft feiert, sollte man sich vorher davon überzeugen, dass Vorsorge für die Sicherheit getroffen wurde. Wo sind Notausgänge? Sind sie unverschlossen? Wegen der extremen Brandgefahr sollten keine Styropor-Flocken zur Dekoration verwendet sein. Gegebenenfalls sollte man den Veranstalter auf Sicherheitsmängel aufmerksam machen und Veranstaltungen besser verlassen, wenn sie „unsicher“ sind. Was sollte man tun, wenn es trotzdem brennt? Auch dafür hat die Feuerwehr wichtige Hinweise: Den Brandraum sollte man sofort verlassen und ins Freie gehen, denn schon der Brandrauch kann tödlich sein. Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere dabei mitnehmen und Nachbarn warnen. Die Türen hinter sich zumachen, aber nicht abschließen, und über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Falls zu Silvester das Telefonnetz überlastet ist, erreicht man die Feuerwehr auch über Polizei-Streifen, Busse und Straßenbahnen, Bahnhöfe, Taxis sowie jede Feuer- und Polizeiwache.

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