Krefeld Der Hund gehört an die Leine — oder nicht?

Nicht überall im Stadtgebiet dürfen Hunde frei laufen. Doch wo Leinenzwang herrscht, ist auch den Haltern nicht immer klar.

Krefeld: Der Hund gehört an die Leine — oder nicht?
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Im Stadtwald ist um die Mittagszeit reger Betrieb auf den Wegen und Wiesen. Neben Joggern finden sich dort vor allem Hundebesitzer und ihre tierischen Gefährten ein. Viele der Hunde sind unangeleint — auch außerhalb der Hundewiese.

2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass Hunde auf Waldwegen in NRW frei laufen dürfen. Das Gericht stellte damit klar, dass ein von der Kommune verhängter Leinenzwang nicht dort greifen kann, wo die Kommune nicht selbst zuständig ist. Wälder werden vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW verwaltet, der den Hundefreilauf wie folgt regelt. Im Wald selber müssen Hunde angeleint bleiben, aber nicht auf den Waldwegen, wenn sie sich innerhalb der Reichweite ihrer Halter befinden.

Darauf beruft sich auch Jürgen Lotz, der froh ist, seinen Mischlingsrüden Karlchen im Stadtwald von der Leine lassen zu können: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich Hunde ohne Leine ruhiger verhalten. Auch die Dynamik im Rudel ist dann entspannter.“ Während Karlchen auf der Wiese mit den anderen Hunden spielt, nutzt Jürgen Lotz die Gelegenheit, sich mit anderen Hundebesitzern auszutauschen. Leinenzwang und Gebiete, in denen Freilauf erlaubt ist, seien häufig wiederkehrende Themen. Denn obwohl das Gerichtsurteil eindeutig erscheint, ist die Sachlage nicht unkompliziert: Waldgebiete sind nicht zu verwechseln mit umfriedeten Grün-, Garten- oder Parkanlagen, in denen die Kommune Leinenpflicht vorschreibt.

Die Reichweite definiert das Landesjagdgesetz NRW als Ruf- und Sichtweite unter der Voraussetzung, dass der Hund gehorcht. Von den Waldgebieten, in denen die Hunde losgemacht werden dürfen, sind zudem Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgenommen. Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen im Hülser Bruch Schilder auf die Regeln im dortigen Naturschutzgebiet hin. „Es ist insbesondere verboten, freilebende Tiere zu beunruhigen“, heißt es dort.

Ursula Hoberg ist sich dieser Verantwortung bewusst. Ihre kleine Mischlingshündin Diana hat wie ihre Namenscousine eine Schwäche für die Jagd — und bleibt deshalb an der Leine. Ursula Hoberg hielt früher Cocker Spaniels und ging auch ohne Leine gern mit ihnen spazieren. „Aber Diana hat einen ausgeprägten Jagdtrieb. Ich bin eine Tierfreundin, ich finde es schrecklich, wenn Wildtiere von Hunden gerissen werden.“ Damit Diana trotzdem auf ihre Kosten kommt, setzt Hoberg auf Abwechslung und eine lange Laufleine. Dennoch halten sich längst nicht alle Spaziergänger mit Hunden an die Regeln.

Michael Köhner, der im Bruch sein Lauftraining absolviert, ärgert sich: „Gestern sind mir zwei Dobermänner entgegengekommen. die Besitzer waren noch gar nicht in Sicht. Man kennt die einzelnen Tiere ja nicht, da kann alles Mögliche passieren.“ Um die Unversehrtheit der Passanten zu gewährleisten, ist auch im Stadtgebiet genau geregelt, wie der Hund zu führen ist. In innerstädtischen Bereichen wie Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Gebieten mit ähnlich hohem Publikumsverkehr gehört der Hund generell an die Leine.

Schärfere Regeln gelten für Hunde, die schwerer als 20 Kilo sind oder deren Schulterhöhe 40 Zentimeter überschreitet. Sie müssen in bebauten Ortsteilen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint bleiben. Ausgenommen sind offizielle Hundewiesen. Viele Hundebesitzer ärgern sich über diese Unterscheidung. „Auch kleine Hunde können gefährlich sein“, sagt Jörg Hochscherf. „Egal ob groß oder klein, Hunde müssen erzogen sein.“ Sein Bernersennenhund Paul dürfe überall freilaufen, er sei ruhig und verträglich, unabhängig von seiner Größe. „Ich hatte noch nie Probleme, wenn ich mit Paul ohne Leine unterwegs war. Auch im Bruch bin ich noch nie auf etwaige Verbote hingewiesen worden.“

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