Der herbstliche Kehraus

Wer ist für das Entsorgen des Laubs zuständig? Auf welcher Straße Bürger selbst Hand anlegen müssen, erläutert eine Broschüre der Stadt.

Krefeld. Es rieselt wieder kräftig von den Bäumen: Nach den Früchten fallen nun die Blätter - und zwar reichlich. Da ist es nicht weit bis zur Frage, wer ist eigentlich für das Säubern der Straßen von den Blätterhaufen zuständig? Denn längst nicht überall ist die Stadt in der Pflicht.

Mit dem Faltblatt "Informationen zur Straßenreinigung" erläutert der Fachbereich Umwelt die unterschiedlichen Konditionen. Es ist in den Bürgerservice-Büros, im Rathaus und im Stadthaus erhältlich. Im Internet kann man es herunterladen (Link steht unter dem Artikel).

Da ist etwa zu erfahren, dass alle Straßen in Krefeld sogenannten Reinigungsklassen zugeordnet sind. Welcher Klasse die jeweilige Straße angehört, kann dem jährlichen Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben entnommen oder beim Fachbereich Umwelt erfragt werden. Noch schneller hilft eben der Blick ins Internet unter oben angegebener Adresse oder ins Infoblatt "Satzung über die Straßenreinigung".

Die Reinigungspflicht umfasst grundsätzlich die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten, zu den Gehwegen gehören alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen ist.

Krefelder, die in Straßen der Reinigungsklassen I bis IV wohnen, sind von der Reinigungspflicht für Straße und Gehwege befreit, denn sie zahlen dafür. Die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) erledigt diese Arbeiten zwischen einmal pro Woche und täglich.

In Straßen der Reinigungsklassen V, VI und VII allerdings müssen Bürger mindestens einmal pro Woche den Gehweg selbst von Laub befreien, in der Reinigungsklasse VIII müssen sie sogar Straße und Gehweg reinigen. Für das Laub steht die braune Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 Liter und 240 Liter bestellen können.

Welche Größe den Bürgern ohne zusätzliche Kosten zusteht, ist im Krefelder Entsorgungsmagazin nachzulesen oder bei der Abfallberatung des Fachbereiches Umwelt zu erfahren. Im Entsorgungsmagazin finden sich auch die Sonder-Abfuhrtermine in einzelnen Stadtteilen für Grünabfälle, die jeweils im Frühjahr und im Herbst angeboten werden. Die Anlieferungen sind entgeltpflichtig und liegen bei einem Euro für 100 Liter oder 20 Kilogramm und zwei Euro für einen Kubikmeter oder 50 Kilogramm.

Weitere entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten stehen am Wertstoffhof der GSAK, Bruchfeld 33, Ruf 582180, und an der Annahmestelle für Gartenabfälle, Bataverstraße 21, Telefon 572970, zur Verfügung.

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