Gericht Cannabis-Trio: Messer an den Hals gesetzt?

Krefeld. Wenn sich der Staatsanwalt mit seiner Anklage des bandenmäßigen Drogenhandels durchsetzt, drohen den drei Beschuldigten, die zusammen eine Cannabisplantage betrieben haben, deftige Strafen.

Symbolbild

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Foto: dpa

„Die Regelstrafe für bandenmäßigen Handel liegt bei fünf Jahren Haft“, erläutert Rechtsanwalt Jörg Hintzen. Der Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten will in seinem Plädoyer am 25. August darlegen, warum er dem Staatsanwalt nicht beipflichtet.

Ein solcher Vorwurf würde voraussetzen, dass die Angeklagten gleichgelagerte Taten geplant hätten und auch in Zukunft ausführen wollten, so Hintzen. Dies sei aber nicht der Fall. Vielmehr habe sich das Trio nur für dieses eine Mal auf das Anlegen einer Cannabisplantage geeinigt. Es habe bisher auch keinerlei Erfahrung damit und sich entsprechend laienhaft angestellt.

So sieht der Verteidiger nur einen minder schweren Fall des Drogenhandels, der das Strafmaß verringern würde. Ob das neben dem Geständnis seines Mandanten ausreicht, damit dieser mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, daran gibt es Zweifel.

Immerhin haben sich Richter und Staatsanwalt bereits darauf verständigt, nicht auf der Anklage „in zwei Fällen“ zu bestehen, sondern beide Taten zu einer zusammenzufassen. Dafür spreche, dass die im Keller einer Krefelder Firma großgezogenen Cannabispflanzen noch nicht geerntet und vermarket waren und lediglich Pflanzenstecklinge aus der gleichen Zucht in die Wohnung des 31-jährigen Beschuldigten verlagert wurden. Dies sei eine Art Fortsetzung der Tat, so der Richter. Dies würde das Strafmaß erheblich reduzieren.

Wichtig für den 41-jährigen Beschuldigten wird sein, ob ihm das Gericht glaubt, dass er, wie er beteuert, nicht der Initiator, Geldgeber und Chef des Trios gewesen ist. Zumindest die Kosten für die Ausrüstung der Plantage hat er wohl übernommen oder vorfinanziert, weil die Mittäter kein Geld hatten.

Der 42-jährige Angeklagte darf froh sein, dass seine Gewaltandrohungen nicht Gegenstand der Anklage sind. Wie aus den Telefon- und SMS-Protokollen hervorgeht, hatte er im Streit um vermeintliche Geldforderungen seinem Mittäter und Arbeitskollegen ein Messer an den Hals gesetzt.

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