Krefeld Plakat-Posse in Krefeld: Stadt droht mit Bußgeld

Grüne, Linke und FDP sollen zu verfrühter Plakatierung Stellung beziehen. Die Stadtverwaltung möchte diese Praxis nicht mehr hinnehmen und droht mit Strafe.

Krefeld: Plakat-Posse in Krefeld: Stadt droht mit Bußgeld
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Die Stadt spricht im Plakatierungsstreit ein Machtwort und droht den Parteien, die sich nicht an die Frist gehalten hatten, mit einer Ordnungsstrafe. Sollte Grünen, Linken und FDP nicht eine gute Erklärung für den Regelbruch einfallen, könnten Bußgelder bis zu 1000 Euro fällig werden.

Noch am Freitag war das städtische Presseamt sehr um Deeskalation bemüht. Man könne den warnenden Zeigefinger heben, hatte Stadtsprecher Manuel Kölker zu beschwichtigen versucht. Sehr zum Unwillen von Die Partei, die ja zuletzt im Rat mit dem Antrag gescheitert war, das ewig verfrühte Plakatieren in jedem Fall zu sanktionieren. Stattdessen gab es eine Selbstverpflichtung der Fraktionen, sich an die Regeln der Fairness zu halten. Das Ergebnis ist bekannt. Mindestens die Grünen hatten das auch öffentlich so interpretiert, dass man darauf verzichten könne. Die Partei fühlt sich jetzt bestätigt und bemüht die Paragrafen der Kann-Bestimmung: „Die Sondernutzungserlaubnis zur Wahlplakatierung wird gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erteilt. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 dieser Norm handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 18 Abs. 1 eine Straße ... ohne Erlaubnis benutzt. Diese Erlaubnis wird im entsprechenden Bescheid mit den Worten ,Ab dem 12. August 2017 kann plakatiert werden’ erteilt.“

Nach Paragraf 59 Abs. 2 des Gesetzes, sagt Fraktionschef Claus Preuss, könnten solche Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. „Die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid für vorzeitige Plakatierung zu erlassen, hat und hatte die Stadt Krefeld jederzeit.“

Das streitet die Stadt auch nicht ab. „Für die Plakatierung vor Wahlen erhalten die Parteien auf Antrag eine Sondernutzungsgenehmigung. Darin ist auch klar geregelt, ab wann plakatiert werden darf. In diesem Fall zur Bundestagswahl ab 12. August. Dieses Datum ist verbindlich.“

Pressechef Timo Bauermeister lässt zwischen den Zeilen heraushören, dass man nach dem jüngsten Streit endgültig mit der Geduld am Ende sei. „Wir müssen aber leider immer wieder feststellen, dass sich nicht alle Parteien an die Regelungen halten — obwohl das vorher so versichert wird. Das ist auch jetzt wieder der Fall, und wird möchten das als Verwaltung so nicht mehr hinnehmen.“ Die Stadt werde deshalb die entsprechenden Parteien anschreiben und um Stellungnahme bitten. Grundsätzlich könnten Verstöße gegen Sondernutzungsgenehmigungen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (Paragraf 59) über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden. „Die Konsequenzen reichen von einer schriftlichen Verwarnung bis zu einem Bußgeld bis 1000 Euro.“

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